Geschenkte Gegenstände nach Trennung zurückgeben?

Hat mein Ex-Partner das Recht, von mir Geschenke zurückzufordern, nachdem wir uns getrennt haben? Kann er mich sogar deswegen verklagen?

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In diesem Fall ist zu klären, ob die erhaltenen Gegenstände tatsächlich als Geschenk oder als Leihgabe zu verstehen sind. Wenn Ihr Ex-Partner die Gegenstände unter Ihrem Namen bestellt und sie Ihnen als Geschenk überreicht hat, dann gelten sie nach geltendem Recht ebenfalls als Geschenk. Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß § 516 BGB eine Schenkung unwiderruflich ist. Das bedeutet, dass der Beschenkte einen rechtlichen Anspruch darauf hat die Geschenke zu behalten es sei denn es liegt ein besonderer Grund vor der den Widerruf der Schenkung rechtfertigen würde.

Ein solcher besonderer Grund könnte "grober Undank" sein, ebenso wie im § 530 BGB festgelegt. Dies bedeutet, dass wenn der Beschenkte eine schwere Verfehlung oder Verletzung gegenüber dem Schenker begeht, dieser unter Umständen das Recht hat die Schenkung zurückzufordern. Allerdings ist dies in der Regel nur bei sehr schwerwiegenden Vergehen des Beschenkten der Fall wie beispielsweise bei schweren Beleidigungen oder Angriffen.

In Ihrem Fall scheint es jedoch so zu sein: Dass die Gegenstände tatsächlich als Geburtstagsgeschenk gedacht waren und auch als solches übergeben wurden. Es ist wichtig die Kommunikation und Beweise wie beispielsweise Nachrichten oder Zeugen zu sammeln die belegen können, dass die Gegenstände eindeutig als Geschenk gedacht waren.

Daher hat Ihr Ex-Partner höchstwahrscheinlich kein Recht die Geschenke zurückzufordern es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor die den Widerruf der Schenkung rechtfertigen. Wenn er dennoch versucht Sie deswegen zu verklagen sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen um Ihre Rechte zu verteidigen und die beweiskräftigen Elemente vor Gericht vorzulegen.






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