Die Trennung kann ein emotionaler und rechtlicher Dschungel sein. Insbesondere die Frage, ob Geschenke die während der Beziehung überreicht wurden – seien es kleine Aufmerksamkeiten oder große Geschenke – zurückgegeben werden müssen, beschäftigt viele. Fühlt sich einer der Partner ungerecht behandelt, stellt er oft die knifflige Frage: Darf ich die Geschenke zurückverlangen?
Das ist nicht nur ein emotionales, allerdings ebenfalls ein rechtliches Thema. Grundlegend kann gesagt werden – die Schenkung unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut § 516 BGB sind Geschenke grundsätzlich unwiderruflich. Einmal geschenkt, so könnte man sagen - gehört es dem Beschenkten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Grober Undank wird hier als entscheidender Punkt genannt. Nach § 530 BGB kann der Schenker unter bestimmten Bedingungen die Rückforderung verlangen, wenn der Beschenkte sich gravierend daneben benimmt. Das ist ein schmaler Grat – was ebendies als schweres Vergehen gilt, daran scheiden sich bereits oft die Geister.
Ein Beispiel: Wenn der Beschenkte dem Schenker aufs übelste beleidigt oder gar körperlich angreift – dann und nur dann, könnten rechtliche Schritte gegen die Geschenke sinnvoll sein. Es ist entscheidend – wie die Geschenke übergeben wurden. War klar ersichtlich, dass es sich um Geschenke handelte? Nachrichten – Zeugen und sogar Fotos können entscheidend sein. Manchmal ist ein Wortlaut entscheidend. Wenn Ihr Ex-Partner die Gegenstände als „Geburtstagsgeschenk“ bet hat dann spricht vieles dafür dass diese Gegenstände auch so betrachtet werden müssen.
Im Normalfall haben Sie also die Oberhand. Ob Ihr Ex-Partner tatsächlich das Recht hat die Geschenke zurückzufordern, hängt von vielen Faktoren ab. Er muss einen „besonderen Grund“ vorlegen um seine Forderung zu untermauern. Sollte Ihr Ex-Partner dennoch die Rückgabe erpressen – rechtlicher Beistand könnte hier der 🔑 sein. Ein Anwalt kann Ihnen helfen ´ die nötigen Beweise zu sammeln ` um Ihre Position zu stärken.
Eine aktuelle Umfrage zeigt – viele Menschen sind unsicher im Hinblick auf rechtliche Dinge nach Trennungen. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) stellte fest, dass 67% der Befragten nicht genau wussten, ebenso wie mit erhaltenen Geschenken umzugehen ist. Missverständnisse sind verbreitet, oftmals vertreten die Ex-Partner unterschiedliche Ansichten über den Wert und die Bedeutung der Geschenke. Was für den einen emotional wertvoll ist könnte für den anderen nur ein materieller Gegenstand sein.
Also, beendend – die Chancen stehen gut. Ihr Ex-Partner kann kaum auf eine Rückforderung pochen es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor. Dokumente und Beweise ´ die das Geschenk als solches belegen ` erhöhen die Chancen. Seien Sie gewappnet, falls Ihr Ex-Partner rechtskräftige Maßnahmen einleiten möchte. Der Rat eines rechtlichen Experten kann nicht schaden und schützt Ihre Rechte effektiv – gerade in emotionalen Zeiten ist das von immenser Bedeutung.
