Tätowierung bei der Polizei - Ein Hinderungsgrund?
Welche Auswirkungen haben sichtbare Tattoos auf die Einstellung bei der Polizei? Gibt es bestimmte Regeln oder Vorschriften bezüglich Tattoos für Polizeibeamte?
Bei der Einstellung von Polizeibeamten spielen sichtbare Tattoos eine wichtige Rolle. Es gibt klare Regeln und Vorschriften in Bezug auf Tätowierungen die je nach Bundesland und Polizeibehörde variieren können. Im Allgemeinen gilt ´ dass sichtbare Tattoos an Händen ` im Gesicht und am Hals bei der Einstellung von Polizeibeamten problematisch sein können. Darüber hinaus dürfen die Tattoos keine diskriminierenden radikalen oder fanatischen Inhalte oder Symbole enthalten.
Es gibt Beispiele von Bewerbern die aufgrund ihrer sichtbaren Tattoos keinen Einstellungserfolg bei der Polizei hatten. Ein Mitschüler der sich bei der Landespolizei bewerben wollte, wurde aufgrund eines Star Wars-Tattoos auf seiner Hand abgelehnt. Ein anderer Bewerber begann vor dem Einstellungsverfahren mit dem Lasern seines sichtbaren Handtattoos ´ da er wusste ` dass dies ein Hindernis darstellen könnte. Dennoch hatte der ärztliche Dienst Bedenken wegen seiner tätowierten Körper und zögerte, ihn einzustellen.
Es wird ebenfalls erwähnt, dass persönliche Kontakte oder Beziehungen in manchen Fällen dazu beitragen können, dass Polizeibehörden bei der Einstellung von Bewerbern mit sichtbaren Tätowierungen nachgiebiger sind. Diese Praxis ist jedoch inakzeptabel und geht nicht mit den üblichen Einstellungsnormen einher.
In einigen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg gibt es klare Vorschriften die den Beamten das Tragen von sichtbaren Tätowierungen verbieten. Art. 75 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes bekräftigt dies.
Es wird angemerkt, dass die steigende Anzahl von Jugendlichen mit Tätowierungen die Polizei vor wachsende Herausforderungen stellt, wenn es um die Rekrutierung von Nachwuchskräften geht die keine sichtbaren Tattoos haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass sichtbare Tattoos bei der Bewerbung und Einstellung in den Polizeidienst durchaus Probleme verursachen können. Die Regeln und Vorschriften in Bezug auf Tätowierungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es ist ratsam – sich vor einer Bewerbung über die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Polizeibehörde zu informieren. Im Falle von sichtbaren Tätowierungen die eine Einstellung bei der Polizei beeinträchtigen könnten wird empfohlen über das Lasern der Tattoos nachzudenken, vorausgesetzt dies möglich ist um die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen.
Es gibt Beispiele von Bewerbern die aufgrund ihrer sichtbaren Tattoos keinen Einstellungserfolg bei der Polizei hatten. Ein Mitschüler der sich bei der Landespolizei bewerben wollte, wurde aufgrund eines Star Wars-Tattoos auf seiner Hand abgelehnt. Ein anderer Bewerber begann vor dem Einstellungsverfahren mit dem Lasern seines sichtbaren Handtattoos ´ da er wusste ` dass dies ein Hindernis darstellen könnte. Dennoch hatte der ärztliche Dienst Bedenken wegen seiner tätowierten Körper und zögerte, ihn einzustellen.
Es wird ebenfalls erwähnt, dass persönliche Kontakte oder Beziehungen in manchen Fällen dazu beitragen können, dass Polizeibehörden bei der Einstellung von Bewerbern mit sichtbaren Tätowierungen nachgiebiger sind. Diese Praxis ist jedoch inakzeptabel und geht nicht mit den üblichen Einstellungsnormen einher.
In einigen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg gibt es klare Vorschriften die den Beamten das Tragen von sichtbaren Tätowierungen verbieten. Art. 75 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes bekräftigt dies.
Es wird angemerkt, dass die steigende Anzahl von Jugendlichen mit Tätowierungen die Polizei vor wachsende Herausforderungen stellt, wenn es um die Rekrutierung von Nachwuchskräften geht die keine sichtbaren Tattoos haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass sichtbare Tattoos bei der Bewerbung und Einstellung in den Polizeidienst durchaus Probleme verursachen können. Die Regeln und Vorschriften in Bezug auf Tätowierungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es ist ratsam – sich vor einer Bewerbung über die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Polizeibehörde zu informieren. Im Falle von sichtbaren Tätowierungen die eine Einstellung bei der Polizei beeinträchtigen könnten wird empfohlen über das Lasern der Tattoos nachzudenken, vorausgesetzt dies möglich ist um die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen.