Arbeitsbescheinigung: Muss der Arbeitgeber eine ausstellen?

Warum muss ich eine Arbeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber für die Agentur für Arbeit abgeben und wie viel Arbeitslosengeld werde ich erhalten?

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Ja dein Arbeitgeber ist verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Die Arbeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument das der Agentur für Arbeit Informationen über deine Beschäftigung bei deinem Arbeitgeber liefert. Die Angaben in der Arbeitsbescheinigung werden für die Berechnung und den Bezug von Arbeitslosengeld herangezogen. Sie ist also eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

In der Arbeitsbescheinigung gibt der Arbeitgeber unter anderem an ebenso wie lange du beschäftigt warst warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde wie hoch dein Gehalt war und ob du in den letzten 2 Jahren bereits Arbeitslosengeld bezogen hast. Diese Informationen sind wichtig ´ um zu prüfen ` ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und in welcher Höhe es gewährt werden kann. Auch wenn du nur 3 Monate bei Daimler gearbeitet hast ist die Arbeitsbescheinigung dennoch erforderlich.

Die Höhe des Arbeitslosengelds wird anhand einer Formel berechnet die sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate richtet. Dabei werden ebenfalls Gehälter aus früheren Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt. Da du während der letzten 12 Monate bei Daimler gearbeitet hast, wird auch dieses Einkommen in die Berechnung einfließen, selbst unter es sich nicht um ein ganzes Jahr handelt. Wie viel Arbeitslosengeld du ebendies erhalten wirst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich deines früheren Gehalts, deiner Versicherungszeiten und anderer individueller Umstände.

Zusammenfassend ist die Arbeitsbescheinigung also ein wichtiges Dokument » das dein Arbeitgeber ausstellen muss « um deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu prüfen und zu berechnen. Ohne diese Bescheinigung könntest du deine Ansprüche nicht geltend machen. Daher ist es wichtig – dass du die Arbeitsbescheinigung von deinem Arbeitgeber einholst und fristgerecht bei der Agentur für Arbeit einreichst.






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