Berechnung des Elterngeldes bei Schwangerschaft während Elternzeit

Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn während der Elternzeit des ersten Kindes ein zweites Kind erwartet wird und ALG 2 bezogen wird?

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Die Berechnung des Elterngeldes in verschiedenen Situationen kann sehr komplex sein, insbesondere wenn zusätzliche Faktoren wie ALG 2 oder die Schwangerschaft während der Elternzeit hinzukommen. In dem vorliegenden Fall, in dem die Person während der Elternzeit des ersten Kindes ALG 2 bezieht und ein zweites Kind erwartet stellt sich die Frage ebenso wie sich das Elterngeld für das zweite Kind berechnet.

Zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind werden deckungsgleich bei der Berechnung für das erste Kind die letzten 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes herangezogen. Es gibt jedoch Ausklammerungstatbestände die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate des ersten Kindes, wenn in diesen 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.

In dem spezifischen Fall in dem weiterhin als 12 Monate zwischen der Geburt des zweiten Kindes und dem Ende des 14. Lebensmonats des ersten Kindes liegen, kommen die Ausklammerungstatbestände nicht zum Tragen. Das bedeutet – dass für die Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes keine Monate von vor der Geburt des ersten Kindes einbezogen werden.

Da ALG 2 das während der Elternzeit des ersten Kindes bezogen wird nicht als Einkommen zählt, würde für das zweite Kind nur der Mindestsatz an Elterngeld gezahlt werden. Zudem gäbe es keinen Geschwisterbonus da dieser nur bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes gewährt wird.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass in diesem speziellen Fall die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind ausschließlich auf den letzten 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes basieren würde, ohne Berücksichtigung von Monaten vor der Geburt des ersten Kindes und unter Ausschluss von ALG 2 als Einkommen.






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