Berechnung des Elterngeldes bei Schwangerschaft während Elternzeit

Wie wird das Elterngeld für ein zweites Kind während der Elternzeit und unter Bezug von ALG 2 berechnet?

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Die Berechnung des Elterngeldes hat in Deutschland mehrere Facetten. Die Komplexität erhöht sich enorm wenn eine Schwangerschaft während der Elternzeit eintritt. Ebenso spielt der Bezug von ALG 2 eine Rolle. In dieser Angelegenheit ist es oft notwendig die Rahmenbedingungen klar zu definieren. In diesembeschäftigen wir uns mit dem Fall in dem ein Elternteil während der Elternzeit des ersten Kindes schwanger wird und gleichzeitig ALG 2 erhält.


Der Ansatz zur Berechnung des Elterngeldes ist im Prinzip klar. In der Regel wird der Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes herangezogen. Schwieriger wird es, wenn Schwangerschaft und Elternzeit in eine Rechnung fließen. Was nicht zu unterschätzen ist sind die speziellen Ausklammerungstatbestände. Bei dieser Rechnung werden der Mutterschutz und ebenfalls die ersten 14 Monate nach der Geburt des ersten Kindes ausgeschlossen. Dies ist von großer Bedeutung.


In dem geschilderten spezifischen Fall, in dem deutlich weiterhin als 12 Monate zwischen der Geburt des zweiten Kindes und dem Ende des 14. Lebensmonats des ersten Kindes liegen werden die Ausklammerungstatbestände wirkungsvoll. Dies bedeutet – dass Monate vor der Geburt des ersten Kindes nicht für die Elterngeldberechnung herangezogen werden.


Hinzu kommt die Tatsache: Dass ALG 2 auch bekannt als Arbeitslosengeld II, während der Elternzeit aufgeführt wird jedoch nicht als Einkommen zählt. Das wiederum hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Nur der Mindestsatz würde in diesem Fall gezahlt werden. Es ist wichtig zu wissen – dass in dieser Situation kein Geschwisterbonus gewährt wird. Dieser wird lediglich für das erste Kind bis zu seinem dritten Geburtstag gewährt.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in dieser speziellen Konstellation das Elterngeld für das zweite Kind ausschließlich auf den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes basiert. Monate vor der Geburt des ersten Kindes werden nicht berücksichtigt und ALG 2 bleibt unberücksichtigt als Einkommen. Für betroffene Elternteile ist diese Regelung zwar herausfordernd freilich unterliegt sie den gesetzlichen Bestimmungen die der Fairness und Gleichbehandlung dienen sollen.


Wenn Eltern oder werdende Eltern Fragen haben oder in einer ähnlichen Situation sind ist es ratsam, sich an einen Fachmann oder eine Fachfrau im Bereich Sozialrecht zu wenden. Der Weg durch den Dschungel der Regelungen kann mühselig sein, wird jedoch durch präzise Informationen und Beratung erleichtert. Indem Sie sich frühzeitig informieren, können Sie sicherstellen, dass Sie alle Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen die Ihnen zustehen.







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