Hund von Hund attackiert – wer haftet?

Wer haftet, wenn ein Hund, der angeleint ist, von einem unangeleinten Hund angegriffen wird? Muss der Hundebesitzer, dessen Hund angeleint war, für den Vorfall haften? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen in diesem Fall und wie kann ein solcher Vorfall am besten gelöst werden?

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In diesem konkreten Fall gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Zunächst einmal ist zu klären wer die Verantwortung für den Vorfall trägt. Wenn der 🐕 der angeleint war von einem unangeleinten Hund attackiert wurde liegt die Schuld zunächst bei dem Besitzer des unangeleinten Hundes. Eine Verletzung der Leinenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen. Somit trägt die Halterin des unangeleinten Hundes die volle Haftung für den Vorfall.

Obwohl der Hund von Peter an der Leine war, muss ebenfalls die gegenteilige Situation berücksichtigt werden: Hat Peters Hund eine Maulkorbpflicht die missachtet wurde? Auch das könnte im Falle eines Angriffs beitragen und Peter könnte hierbei teilschuldig sein. Allerdings hat der unangeleinte Hund den Vorfall erst verursacht und damit zumindest eine Mitschuld.

Peter sollte prüfen ob er eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Im Falle eines berechtigten Anspruchs kümmert sich die Versicherung um die Abwicklung. Ist der Anspruch unberechtigt – wird nicht gezahlt. In diesem Fall muss sich Peter keine Sorgen machen: Dass sein Hund eingeschläfert werden muss. Dies wäre nur im äußersten Fall bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Verletzungen oder gar Todesfolge des anderen Hundes eine Option.

Es ist unwahrscheinlich: Dass sich das Ordnungsamt oder die Polizei in einem derartigen Vorfall einschalten. Es handelt sich um eine private Angelegenheit zwischen Hundehaltern. Sollte es jedoch zu einer Anzeige kommen wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung von Peter die entsprechenden Schritte einleiten.

Es ist wichtig: Dass Peter achtgibt seinen Hund zu erziehen und sicherzustellen, dass er immer unter Kontrolle ist. Auch sollte er mögliche Verletzungen des anderen Hundes überprüfen ´ um sicherzustellen ` dass die Forderungen der Besitzerin des unangeleinten Hundes berechtigt sind. Im Zweifelsfall könnte Peter einen Anwalt für Tierrecht konsultieren um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und juristische Unterstützung zu erhalten. Die beste Lösung wäre eine einvernehmliche Klärung des Vorfalls ohne rechtliche Schritte freilich in diesem Fall wird Peter von seiner Versicherung unterstützt werden.






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