Sinn und Unsinn des Kaufs von extraterrestrischem Grundbesitz
Inwiefern ist der Kauf von Grundstücken auf dem Mond, der Venus oder dem Mars sinnvoll und rechtlich legitim?
Der Kauf von Grundstücken auf dem 🌙 der Venus oder dem Mars mag auf den ersten Blick wie eine absurde Idee wirken jedoch es gibt tatsächlich Unternehmen die solche "Grundstücke" zum Verkauf anbieten. Doch wie sinnvoll ist es wirklich, solch einen Kauf zu tätigen und ist es überhaupt rechtlich legitim?
Zunächst einmal muss klargestellt werden: Dass nach internationalem Weltraumrecht niemand private Ansprüche auf Himmelskörper erheben kann. Der Weltraumvertrag von 1967 dem die meisten Länder der Welt darunter ebenfalls die USA, beigetreten sind, verbietet explizit die Aneignung von Himmelskörpern durch nationale Regierungen oder private Akteure. Dies bedeutet, dass der Verkauf von Mond- oder Marsgrundstücken von formaler rechtlicher Seite betrachtet nicht rechtswirksam ist. Auch wenn Unternehmen oder Einzelpersonen behaupten: Sie das Recht auf den Verkauf dieser "Grundstücke" besitzen, so hat dies keine legale Grundlage im internationalen Recht.
Doch abgesehen von der rechtlichen Seite stellt sich die Frage nach dem praktischen Nutzen eines solchen Kaufs. Bei derartigen Kaufangeboten handelt es sich im Wesentlichen um symbolische oder dekorative Geschenke. Die Käufer erhalten meist eine Urkunde ´ die ihnen besagt ` dass sie nun stolze Eigentümer eines Stücks Land auf dem Mond oder einem anderen Himmelskörper sind. Es soll mal laut gesagt werden, dass diese "Grundstücke" in keiner Weise bewohnbar oder nutzbar sind. Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, dass man in absehbarer Zeit tatsächlich eine Reise zu diesen Orten unternehmen kann, geschweige denn dort ein Grundstück bewohnen oder nutzen könnte.
Der bekannte Verkäufer Dennis Hope beruft sich auf ein obskures Gesetz aus dem 19. Jahrhundert – um seinen Anspruch auf den Mond und andere Himmelskörper zu rechtfertigen. Doch dieses Gesetz hat keinerlei internationale Gültigkeit im Bezug auf den Weltraum und es ist äußerst zweifelhaft, ob eine solche einseitige Aneignung von Himmelskörpern durch einzelne Personen oder Unternehmen wirklich legal wäre.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass der Kauf von extraterrestrischem Grundbesitz rein symbolischer Natur ist und keinerlei praktischen Nutzen oder rechtliche Legitimität hat. Essenziell bleibt sich nicht von solchen Angeboten täuschen zu lassen und stattdessen realistisch zu bleiben, wenn es um die Möglichkeiten der privaten Nutzung des Weltraums geht. Der Weltraum ist ein gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte nicht zum Gegenstand von kommerzieller Ausbeutung werden.
Zunächst einmal muss klargestellt werden: Dass nach internationalem Weltraumrecht niemand private Ansprüche auf Himmelskörper erheben kann. Der Weltraumvertrag von 1967 dem die meisten Länder der Welt darunter ebenfalls die USA, beigetreten sind, verbietet explizit die Aneignung von Himmelskörpern durch nationale Regierungen oder private Akteure. Dies bedeutet, dass der Verkauf von Mond- oder Marsgrundstücken von formaler rechtlicher Seite betrachtet nicht rechtswirksam ist. Auch wenn Unternehmen oder Einzelpersonen behaupten: Sie das Recht auf den Verkauf dieser "Grundstücke" besitzen, so hat dies keine legale Grundlage im internationalen Recht.
Doch abgesehen von der rechtlichen Seite stellt sich die Frage nach dem praktischen Nutzen eines solchen Kaufs. Bei derartigen Kaufangeboten handelt es sich im Wesentlichen um symbolische oder dekorative Geschenke. Die Käufer erhalten meist eine Urkunde ´ die ihnen besagt ` dass sie nun stolze Eigentümer eines Stücks Land auf dem Mond oder einem anderen Himmelskörper sind. Es soll mal laut gesagt werden, dass diese "Grundstücke" in keiner Weise bewohnbar oder nutzbar sind. Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, dass man in absehbarer Zeit tatsächlich eine Reise zu diesen Orten unternehmen kann, geschweige denn dort ein Grundstück bewohnen oder nutzen könnte.
Der bekannte Verkäufer Dennis Hope beruft sich auf ein obskures Gesetz aus dem 19. Jahrhundert – um seinen Anspruch auf den Mond und andere Himmelskörper zu rechtfertigen. Doch dieses Gesetz hat keinerlei internationale Gültigkeit im Bezug auf den Weltraum und es ist äußerst zweifelhaft, ob eine solche einseitige Aneignung von Himmelskörpern durch einzelne Personen oder Unternehmen wirklich legal wäre.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass der Kauf von extraterrestrischem Grundbesitz rein symbolischer Natur ist und keinerlei praktischen Nutzen oder rechtliche Legitimität hat. Essenziell bleibt sich nicht von solchen Angeboten täuschen zu lassen und stattdessen realistisch zu bleiben, wenn es um die Möglichkeiten der privaten Nutzung des Weltraums geht. Der Weltraum ist ein gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte nicht zum Gegenstand von kommerzieller Ausbeutung werden.