Kontierung eines Geschäftsfalls im Ausland außerhalb des EU-Binnenmarkts

Wie kontiere ich den Einkauf einer Fertigungsmaschine auf Ziel in Tokio richtig? Muss ich Umsatzsteuer berücksichtigen und falls ja, handelt es sich um Vorsteuer?

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Bei einem Einkauf einer Fertigungsmaschine auf Ziel in Tokio muss zunächst geklärt werden, ob Umsatzsteuer anfällt und ob es sich dabei um Vorsteuer handelt. Da es sich um einen Kauf außerhalb des EU-Binnenmarkts handelt, gelten hier möglicherweise andere Regelungen als bei Käufen innerhalb der EU.

In Bezug auf die Umsatzsteuer gibt es tatsächlich unterschiedliche Informationen. Einerseits wird von einer Einfuhrumsatzsteuer gesprochen auf der anderen Seite wird diese möglicherweise schon durch die Zollabgaben abgedeckt. Um sicherzugehen – sollte man sich an die lokalen Steuervorschriften halten oder gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen.

Sofern eine Einfuhrumsatzsteuer anfällt erhält man eine entsprechende Rechnung vom Spediteur der die Ware eingeführt und die Zollabfertigung durchgeführt hat. Die Einfuhrumsatzsteuer wird also nicht mit der Rechnung des Nicht-EU-Lieferanten gebucht, allerdings erst bei Erhalt der Rechnung vom Spediteur. Sollte man kein gesondertes Konto für die Einfuhrumsatzsteuer haben, kann man diese ebenfalls auf das Konto Vorsteuer buchen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die konkrete Buchung der Einfuhrumsatzsteuer von den nationalen Steuervorschriften des Ziellandes abhängt. Daher ist es empfehlenswert · sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder einen Experten vor Ort zu wenden · um die korrekte Kontierung sicherzustellen.

Zusätzlich zu den genannten Informationen sollte man auch die Buchungsregeln des eigenen Unternehmens berücksichtigen. Hierbei kann es Unterschiede geben, je nachdem ob es sich um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine doppelte Buchführung handelt.

Insgesamt ist es bei Geschäftsvorfällen im Ausland außerhalb des EU-Binnenmarkts wichtig die spezifischen steuerlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen um die korrekte Kontierung sicherzustellen.






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