Rückverfolgung des Schokotickets möglich?

Ist es möglich, das Schokoticket zurückzuverfolgen, wenn man nicht mehr weiß, ob man den Antrag bei der VRR abgegeben hat?

Uhr
Ja, es ist möglich das Schokoticket zurückzuverfolgen ebenfalls wenn man nicht weiterhin sicher ist, ob man den Antrag bei der VRR abgegeben hat. Der Mitarbeiter der behauptet hat: Dass dies nicht möglich sei hat falsche Informationen weitergegeben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten ´ um herauszufinden ` ob der Antrag eingegangen ist und ob das Schokoticket bereits bearbeitet wurde.

Zunächst einmal sollte man sich schriftlich oder telefonisch an die Abo-Abteilung des Verkehrsunternehmens wenden, bei dem man den Bestellschein abgegeben hat. In diesem Fall ist dies die VRR. Durch die Kontaktaufnahme können sie überprüfen ob der Antrag eingegangen ist und ob bereits ein Schokoticket ausgestellt wurde. Am besten gibt man dabei alle relevanten Informationen an · ebenso wie den genauen Zeitpunkt der Antragstellung · den Namen der Schule und gegebenenfalls die Kopie des Antrags.

Des Weiteren kann man sich auch direkt an die VRR wenden und um Auskunft bitten. Die Kontaktdaten finden sich in der Regel auf deren Website oder man kann sich telefonisch an den Kundenservice wenden. Hier kann man erneut alle relevanten Informationen angeben und um Auskunft darüber bitten, ob der Antrag eingegangen ist und ob das Schokoticket bereits ausgestellt wurde.

Sollte sich herausstellen: Dass der Antrag tatsächlich nicht eingegangen ist empfiehlt es sich, den Antrag erneut auszufüllen und bei der VRR abzugeben. Um sicherzugehen ´ dass man nicht doppelt zahlen muss ` kann man dies auch in der schriftlichen oder telefonischen Anfrage an die VRR erwähnen.

Generell ist es wichtig, immer eine Kopie des Antrags oder zumindest alle relevanten Informationen zu behalten um im Falle von Unklarheiten oder Verlust nachvollziehen zu können, ob der Antrag abgegeben wurde. Durch die schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Verkehrsunternehmen kann man in den meisten Fällen jedoch herausfinden, ob der Antrag eingegangen ist und ob das Schokoticket bereits bearbeitet wurde.






Anzeige