Rechtsgültiger Vertrag trotz Verstorbenem?
Liegt trotz des verstorbenen Vaters ein rechtsgültiger Vertrag mit der Firma 1N Telecom vor? Was kann gegen die Firma unternommen werden?
Nach dem geschilderten Sachverhalt ist es wichtig zu klären, ob trotz des verstorbenen Vaters ein rechtsgültiger Vertrag mit der Firma 1N Telecom vorliegt. Zudem stellt sich die Frage welche Maßnahmen gegen die Firma ergriffen werden können.
Grundsätzlich gilt: Dass ein Vertrag nur zwischen zwei oder mehreren lebenden Personen geschlossen werden kann. Da der Vertrag jedoch von der Firma 1N Telecom an den verstorbenen Vater adressiert wurde und Ihre Mutter lediglich das vorausgefüllte Formular unterschrieben hat, kann die Frage der Rechtsgültigkeit des Vertrags aufgrund des Todes des Vaters komplexer sein.
Passt auf : Dass der Vertrag anscheinend aufgrund eines Missverständnisses von Ihrer Mutter unterzeichnet wurde da sie davon ausging dass es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt. Wenn dies der Fall ist könnte es sich um einen Fall von arglistiger Täuschung handeln da die Firma 1N Telecom den Vertrag möglicherweise absichtlich irreführend formuliert hat um Kunden zu gewinnen.
In Bezug auf die Nichterfüllung der Leistung seitens der Firma 1N Telecom nämlich der nicht eingerichteten Telefonverbindung besteht ein klarer Vertragsbruch. Ihre Mutter hat das Recht – von der Firma die vereinbarten Leistungen einzufordern oder den Vertrag aufgrund der Nichterfüllung zu kündigen.
Es wird empfohlen sich an den Verbraucherschutz oder eine anwaltliche Hilfe zu wenden. Der Verbraucherschutz kann bei der Kommunikation mit der Firma helfen und ggf․ rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt kann Ihre Mutter in rechtlichen Angelegenheiten unterstützen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Lösung oder Klage gegen die Firma einreichen.
Zusätzlich sollte Ihre Mutter eine schriftliche Frist setzen, innerhalb der die Firma die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss um den telefonischen Notrufknopf wieder funktionstüchtig zu machen. Sollte die Firma dieser Frist nicht nachkommen kann Ihre Mutter den Vertrag fristlos kündigen und wieder zur Deutschen Telekom wechseln.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass ein erneuter Wechsel zur Deutschen Telekom ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen kann. Es empfiehlt sich daher vorher zu klären ebenso wie lange es dauern würde, den Telefonanschluss wieder einzurichten und den Notrufknopf zum Laufen zu bringen.
Abschließend ist anzumerken, dass der Todesfall des Vaters in diesem Fall eine besondere Situation darstellt und deshalb auch eine rechtliche Überprüfung des Vertrags durch einen Anwalt ratsam ist.
Grundsätzlich gilt: Dass ein Vertrag nur zwischen zwei oder mehreren lebenden Personen geschlossen werden kann. Da der Vertrag jedoch von der Firma 1N Telecom an den verstorbenen Vater adressiert wurde und Ihre Mutter lediglich das vorausgefüllte Formular unterschrieben hat, kann die Frage der Rechtsgültigkeit des Vertrags aufgrund des Todes des Vaters komplexer sein.
Passt auf : Dass der Vertrag anscheinend aufgrund eines Missverständnisses von Ihrer Mutter unterzeichnet wurde da sie davon ausging dass es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt. Wenn dies der Fall ist könnte es sich um einen Fall von arglistiger Täuschung handeln da die Firma 1N Telecom den Vertrag möglicherweise absichtlich irreführend formuliert hat um Kunden zu gewinnen.
In Bezug auf die Nichterfüllung der Leistung seitens der Firma 1N Telecom nämlich der nicht eingerichteten Telefonverbindung besteht ein klarer Vertragsbruch. Ihre Mutter hat das Recht – von der Firma die vereinbarten Leistungen einzufordern oder den Vertrag aufgrund der Nichterfüllung zu kündigen.
Es wird empfohlen sich an den Verbraucherschutz oder eine anwaltliche Hilfe zu wenden. Der Verbraucherschutz kann bei der Kommunikation mit der Firma helfen und ggf․ rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt kann Ihre Mutter in rechtlichen Angelegenheiten unterstützen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Lösung oder Klage gegen die Firma einreichen.
Zusätzlich sollte Ihre Mutter eine schriftliche Frist setzen, innerhalb der die Firma die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss um den telefonischen Notrufknopf wieder funktionstüchtig zu machen. Sollte die Firma dieser Frist nicht nachkommen kann Ihre Mutter den Vertrag fristlos kündigen und wieder zur Deutschen Telekom wechseln.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass ein erneuter Wechsel zur Deutschen Telekom ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen kann. Es empfiehlt sich daher vorher zu klären ebenso wie lange es dauern würde, den Telefonanschluss wieder einzurichten und den Notrufknopf zum Laufen zu bringen.
Abschließend ist anzumerken, dass der Todesfall des Vaters in diesem Fall eine besondere Situation darstellt und deshalb auch eine rechtliche Überprüfung des Vertrags durch einen Anwalt ratsam ist.