Promillegrenze für Fahrradfahrer: Was gilt und ab wann droht der Führerscheinverlust?

Bis zu welchem Promillewert darf man noch Fahrrad fahren und ab wann droht der Verlust des Führerscheins?

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Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt in Deutschland zwischen 1⸴6 und 1⸴7 Promille. Überschreitest du diesen Wert, droht nicht nur ein Bußgeld, allerdings ebenfalls der Verlust deines Führerscheins. Es spielt dabei keine Rolle – ob du auffällig fährst oder nicht. Selbst bei normaler Fahrweise kannst du angehalten und auf Alkohol getestet werden.

Es ist wichtig zu verstehen: Dass das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ebendies gefährlich sein kann wie das Autofahren. Du kannst dich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher gelten ähnliche Promillegrenzen wie beim Autofahren. Bei einem Wert von 1⸴6 Promille verlierst du deinen Führerschein.

Es ist jedoch zu beachten, dass bereits ab einem Promillewert von 0⸴3 bei Verhaltensauffälligkeiten eingegriffen werden kann. Das bedeutet, selbst unter du noch unter dem Grenzwert für den Führerscheinverlust liegst jedoch auffälliges Verhalten zeigst, können Maßnahmen ergriffen werden. Das kann beispielsweise eine Verkehrskontrolle und ein Alkoholtest sein.

Der Verlust des Führerscheins hat auch Auswirkungen auf das Fahrradfahren. Wenn du deinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlierst, darfst du in der Regel auch kein Fahrrad weiterhin fahren. Es kann jedoch sein, dass du nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Nachweis einer erfolgreichen Alkoholtherapie die Chance bekommst, deinen Führerschein wiederzuerlangen.

Es ist also ratsam auch beim Fahrradfahren auf Alkohol zu verzichten. Wenn du feiern gehst, solltest du eine alternative Möglichkeit für den Nachhauseweg berücksichtigen, exemplarisch den öffentlichen Nahverkehr oder ein Taxi. Auf diese Weise vermeidest du nicht nur Bußgelder, einschließlich die Gefährdung deiner eigenen Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.






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