Anzahl der möglichen 5en auf dem Zeugnis in NRW

Wie viele 5en darf man auf einem G8 Gymnasium in NRW haben, um in die Oberstufe versetzt zu werden, und wie können diese ausgeglichen werden?

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In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es möglich, eine 5 auf dem Zeugnis zu haben und dennoch in die Oberstufe versetzt zu werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für eine einzelne 5 und nur in den Hauptfächern. Um diese 5 auszugleichen – muss man mindestens eine 3 in einem anderen Hauptfach haben.

Die Regelung » dass nur eine 5 auf dem Zeugnis erlaubt ist « gilt speziell für G8 Gymnasien in NRW. Dies bedeutet: Dass Schülerinnen und Schüler die das Abitur nach acht Jahren ablegen diese Möglichkeit haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass diese Regelung nicht für alle Schulformen und Bundesländer gilt. Real- und Gesamtschüler haben oft strengere Voraussetzungen um in die Oberstufe versetzt zu werden.

Um die 5 in einem Hauptfach auszugleichen » ist es notwendig « eine 3 oder besser in einem anderen Hauptfach zu haben. Das bedeutet · dass man eine genügende Leistung in einem anderen Fach erbringen muss · um den Notendurchschnitt auszugleichen. Es ist dabei jedoch nicht möglich eine 5 in einem Hauptfach mit einer 2 in einem anderen Fach auszugleichen. Die 5 kann nur durch eine 3 oder besser ausgeglichen werden.

Es ist wichtig anzumerken: Dass es sich bei dieser Regelung um die Vorgaben für die Versetzung in die Oberstufe handelt. Dies bedeutet ´ dass Schülerinnen und Schüler ` die eine oder mehrere 5en auf dem Zeugnis haben trotzdem in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden können. Dies hat jedoch Auswirkungen auf die Anforderungen und Voraussetzungen für das Abitur, da dort strengere Regelungen gelten können.

Insgesamt ist es in NRW auf G8 Gymnasien möglich » eine 5 auf dem Zeugnis zu haben « solange diese in einem Hauptfach ist und durch eine 3 oder besser in einem anderen Hauptfach ausgeglichen wird. Es ist wichtig zu beachten – dass diese Regelung nicht für alle Schulformen und Bundesländer gilt. Es ist deshalb ratsam; sich bei der jeweiligen Schule und dem zuständigen Schulministerium über die genauen Voraussetzungen für die Versetzung in die Oberstufe zu informieren.






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