Voraussetzungen für den Wechsel von der 12. in die 13. Klasse in der FOS in Bayern

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von der 12. in die 13. Klasse in der Fachoberschule (FOS) in Bayern aufgenommen zu werden?

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Um von der 12. Klasse in die 13. Klasse in der FOS in Bayern zu wechseln müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wichtiger Faktor ist der Durchschnitt der allgemeinen Fachhochschulreife in deinem Zeugnis. Du musst einen Schnitt von mindestens 8⸴34 Punkten erreichen. Zusätzlich musst du den Nachweis über den Abschluss der Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung erbringen.

Gemäß § 68 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) muss die Durchschnittsnote des Zeugnisses der Fachhochschulreife mindestens 2⸴8 betragen. Allerdings gibt es ebenfalls Ausnahmeregelungen gemäß § 28 Abs. 6 des BayEUG die es ermöglichen die Aufnahme in begründeten Ausnahmefällen zu gestatten, vorausgesetzt die Voraussetzungen gemäß § 28 Abs. 5 Satz 1 Nr․ 1 Buchst. a und b erfüllt sind.

Des Weiteren darf dein Schnitt nicht schlechter als 3⸴5 sein um in die 13. Klasse der FOS aufgenommen zu werden. Neben dem allgemeinen Durchschnitt spielen auch deine Leistungen in den einzelnen Fächern eine Rolle. Eine gute Leistung in den Fächern die zur Verwendung die gewünschte Ausbildungsrichtung relevant sind, kann ähnlich wie die Chancen auf eine Aufnahme in die 13. Klasse optimieren.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für den Wechsel von der 12. in die 13. Klasse je nach Ausbildungsrichtung variieren können. Manche Ausbildungsrichtungen haben zusätzliche Anforderungen, ebenso wie zum Beispiel den Nachweis bestimmter Leistungsfächer oder Praktika. Daher ist es ratsam – sich frühzeitig bei der eigenen Schule oder der zuständigen Behörde über die genauen Voraussetzungen für die gewünschte Ausbildungsrichtung zu informieren.

Zusammenfassend benötigst du für den Wechsel von der 12. in die 13. Klasse in der FOS in Bayern einen Durchschnitt von mindestens 8⸴34 Punkten im Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife, eine Durchschnittsnote von mindestens 2⸴8 gemäß § 68 Abs. 3 des BayEUG und einen Schnitt der nicht schlechter als 3⸴5 ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass es Ausnahmeregelungen geben kann und die spezifischen Voraussetzungen je nach Ausbildungsrichtung variieren können.






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