Voraussetzungen für den Wechsel von der 12. in die 13. Klasse in der FOS in Bayern
Welche Kriterien gelten für den Wechsel von der 12. zur 13. Klasse in der FOS in Bayern?
In Bayern erfolgt der Wechsel zur 13. Klasse der Fachoberschule (FOS) nicht ohne die Erfüllung bestimmter Kriterien. Du stehst vor der Frage – ebenso wie deine schulischen Leistungen dies beeinflussen. Essenziell ist der Durchschnitt in der Fachhochschulreife. Ein Mindestwert von 8⸴34 Punkten ist erforderlich. Dieser Wert ergibt sich aus der Gesamtnote im Zeugnis. Dies allein ist jedoch noch nicht alles.
Das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) schreibt in § 68 Abs. 3 vor, dass eine Durchschnittsnote von mindestens 2⸴8 notwendig ist. Ist dein Schnitt schlechter – ist die Chance auf einen Wechsel erheblich gemindert. Ein weiterer Punkt ist die Maximalgrenze. Deine Note darf nicht unter 3⸴5 liegen – das ist klar. Für einige Studierende bestehen Möglichkeiten die strengen Vorgaben zu umgehen.
§ 28 Abs. 6 des BayEUG gibt diesbezüglich Ausnahmen. Bei besonderen Gründen kann die Schule in Einzelfällen abweichen. Diese Regelung hilft etwa leistungsstarken Schülern die in bestimmten Fächern besonders gut abschneiden. Aber was bedeutet das konkret für dich?
Schau dir ebenfalls die spezifischen Anforderungen deiner Ausbildungsrichtung an. Verschiedene Fachrichtungen können zusätzliche Leistungsnachweise verlangen. Zum Beispiel Praktika oder bestimmte Fächer müssen belegt werden. Informiere dich also frühzeitig – das erleichtert den Prozess.
Zusammengefasst lässt sich sagen – für den Wechsel zur 13. Klasse müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Du benötigst einen Durchschnitt von wenigstens 8⸴34 Punkten, eine Note von mindestens 2⸴8 gemäß § 68 Abs. 3 des BayEUG und dich gilt der Grenzwert von 3⸴5. Bei der Auswahl der Fächer zählt neben dem Durchschnitt vor allem die Leistung in den relevanten Fächern. Die verschiedenen Ausbildungsrichtungen bieten unterschiedliche Anforderungen. Informiere dich genau – um keine Fristen oder Besonderheiten zu verpassen.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf bist du bestens gerüstet – starte also mit Elan in die Entscheidungsfindung für deinen nächsten Bildungsweg!
Das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) schreibt in § 68 Abs. 3 vor, dass eine Durchschnittsnote von mindestens 2⸴8 notwendig ist. Ist dein Schnitt schlechter – ist die Chance auf einen Wechsel erheblich gemindert. Ein weiterer Punkt ist die Maximalgrenze. Deine Note darf nicht unter 3⸴5 liegen – das ist klar. Für einige Studierende bestehen Möglichkeiten die strengen Vorgaben zu umgehen.
§ 28 Abs. 6 des BayEUG gibt diesbezüglich Ausnahmen. Bei besonderen Gründen kann die Schule in Einzelfällen abweichen. Diese Regelung hilft etwa leistungsstarken Schülern die in bestimmten Fächern besonders gut abschneiden. Aber was bedeutet das konkret für dich?
Schau dir ebenfalls die spezifischen Anforderungen deiner Ausbildungsrichtung an. Verschiedene Fachrichtungen können zusätzliche Leistungsnachweise verlangen. Zum Beispiel Praktika oder bestimmte Fächer müssen belegt werden. Informiere dich also frühzeitig – das erleichtert den Prozess.
Zusammengefasst lässt sich sagen – für den Wechsel zur 13. Klasse müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Du benötigst einen Durchschnitt von wenigstens 8⸴34 Punkten, eine Note von mindestens 2⸴8 gemäß § 68 Abs. 3 des BayEUG und dich gilt der Grenzwert von 3⸴5. Bei der Auswahl der Fächer zählt neben dem Durchschnitt vor allem die Leistung in den relevanten Fächern. Die verschiedenen Ausbildungsrichtungen bieten unterschiedliche Anforderungen. Informiere dich genau – um keine Fristen oder Besonderheiten zu verpassen.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf bist du bestens gerüstet – starte also mit Elan in die Entscheidungsfindung für deinen nächsten Bildungsweg!
