Strafen und Gebühren bei vergessener Fahrkarte im öffentlichen Verkehr

Welche Strafen und Gebühren fallen an, wenn man seine Fahrkarte im öffentlichen Verkehr vergisst?

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Wenn man seine Fahrkarte im öffentlichen Verkehr vergisst, können Strafen und Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Strafe und Gebühr kann je nach Verkehrsunternehmen oder -verbund variieren. In der Regel liegt die Bearbeitungsgebühr bei etwa 7€, kann jedoch ebenfalls reduziert werden. Die Strafe für das Vergessen der Fahrkarte beträgt in der Regel 3⸴50€, wenn man die Fahrkarte innerhalb von 7 Werktagen bei der Bußgeldstelle nachreicht.

Diese Regelungen sind in §5 der Eisenbahn-Verkehrsordnung festgehalten. Sie dienen dazu ´ Fahrgäste dazu zu motivieren ` stets ihre gültige Fahrkarte mit sich zu führen. Die Bearbeitungsgebühr und Strafe sollen den Aufwand und die Kosten für das Verkehrsunternehmen oder -verbund bei der Bearbeitung des vergessenen Tickets decken.

Es ist jedoch anzumerken: Dass die Regelung der Gebühren und Strafen umstritten ist. Einige Fahrgäste empfinden es als unfair, zusätzlich zur Strafe noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen. Es wird argumentiert, dass der zusätzliche Gang zur Bußgeldstelle bereits genügend Aufwand für den Fahrgast ist.

Es gibt auch Vorschläge zur Verbesserung des Systems. Ein Ansatz wäre beispielsweise die Einführung eines auf dem Ticket aufgedruckten QR-Codes der es ermöglichen würde die Fahrkarte digital auf das 📱 zu übertragen. Dadurch könnte das Risiko des Vergessens der Fahrkarte reduziert werden.

In Bezug auf Monatskarten gibt es in der Regel eine etwas längere Frist zur Nachreichung. Oftmals hat man 7 Tage Zeit – um seine Monatskarte vorzuzeigen und dadurch die Strafe zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genauen Strafen und Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher die Informationen des jeweiligen Verkehrsunternehmens oder -verbunds zu überprüfen.






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