Gewährleistung bei Rissen in der Außenfassade
Fallen Risse in der Außenfassade tatsächlich unter die Gewährleistung?
Die Frage, ob Risse in einer Außenfassade unter die Gewährleistung fallen ist alles andere als trivial. Es gibt zahlreiche Faktoren – die hierbei zu berücksichtigen sind. Ein Riss ´ der vielleicht nur gering erscheint ` kann tiefere Schäden verbergen. In Deutschland gilt – dass die Gewährleistung für Baumängel normalerweise fünf Jahre beträgt. Dies gilt sowie für die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) als ebenfalls für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – doch das ist nicht immer der alleinige Maßstab.
Zuerst muss man die zuständigen Parteien kontaktieren. Der Architekt oder der Unternehmer – sie sind meist die zentrale Anlaufstelle für solche Fragen. Je nach Rolle des Architekten – ob er die Bauüberwachung übernommen hat oder nicht – ändert sich der Verantwortungsbereich. Diese Information ist entscheidend.
Es ist klug einen Sachverständigen zurate zu ziehen. Dieser hat die Expertise – verschiedene Arten von Rissen zu unterscheiden. Die Ursachen sind so vielfältig wie die Risse selbst. Das Spektrum reicht von Materialfehlern bis hin zu unsachgemäßen Baupraktiken. Die Beurteilung von Rissen ist ein hochkomplexes Thema. Zahlreiche Gutachten – ja sogar Doktorarbeiten – widmen sich diesem spannenden Forschungsgebiet. Der Materialhersteller des Außenputzes könnte ähnlich wie wertvolle Informationen liefern. Oft verfügen diese Firmen über Fachleute die solch spezifische Probleme professionell analysieren können.
Ein zentraler Punkt bleibt der Nachweis. Der Gutachter muss belegen können, dass ein Riss auf einen Baufehler zurückzuführen ist und dass dieser Mangel bereits vor der Übergabe des Gebäudes existierte. Andernfalls wird es schwierig – Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Hier könnte der Paragraph 434 des BGB zum Tragen kommen. Dieser Paragraph ist ein eindeutiger Anhaltspunkt im deutschen Recht, wann ein Mangel als solcher gilt.
Eine wichtige Norm in diesem Konist die DIN 18550-2. Diese spezifische Norm gibt klare Kriterien vor – etwa zur Bewertung der Länge, Breite und Anzahl der Risse. Fachleute müssen oft hinzugezogen werden um diese Norm identisch anzuwenden. Die Bewertung von Rissen ist also nicht nur eine bloße Formalität; sie erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gewährleistung bei Rissen in einer Außenfassade von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Eine fundierte Einschätzung setzt die Zusammenarbeit von Architekten, Unternehmen und Sachverständigen voraus. Zudem könnte es notwendig sein sich mit relevanten Behörden in Verbindung zu setzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle Aspekte richtig berücksichtigt werden. Ein bisschen Geduld – und das nötige Fachwissen – können entscheidend dafür sein, ob Gewährleistungsansprüche tatsächlich erfolgreich geltend gemacht werden können.
Zuerst muss man die zuständigen Parteien kontaktieren. Der Architekt oder der Unternehmer – sie sind meist die zentrale Anlaufstelle für solche Fragen. Je nach Rolle des Architekten – ob er die Bauüberwachung übernommen hat oder nicht – ändert sich der Verantwortungsbereich. Diese Information ist entscheidend.
Es ist klug einen Sachverständigen zurate zu ziehen. Dieser hat die Expertise – verschiedene Arten von Rissen zu unterscheiden. Die Ursachen sind so vielfältig wie die Risse selbst. Das Spektrum reicht von Materialfehlern bis hin zu unsachgemäßen Baupraktiken. Die Beurteilung von Rissen ist ein hochkomplexes Thema. Zahlreiche Gutachten – ja sogar Doktorarbeiten – widmen sich diesem spannenden Forschungsgebiet. Der Materialhersteller des Außenputzes könnte ähnlich wie wertvolle Informationen liefern. Oft verfügen diese Firmen über Fachleute die solch spezifische Probleme professionell analysieren können.
Ein zentraler Punkt bleibt der Nachweis. Der Gutachter muss belegen können, dass ein Riss auf einen Baufehler zurückzuführen ist und dass dieser Mangel bereits vor der Übergabe des Gebäudes existierte. Andernfalls wird es schwierig – Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Hier könnte der Paragraph 434 des BGB zum Tragen kommen. Dieser Paragraph ist ein eindeutiger Anhaltspunkt im deutschen Recht, wann ein Mangel als solcher gilt.
Eine wichtige Norm in diesem Konist die DIN 18550-2. Diese spezifische Norm gibt klare Kriterien vor – etwa zur Bewertung der Länge, Breite und Anzahl der Risse. Fachleute müssen oft hinzugezogen werden um diese Norm identisch anzuwenden. Die Bewertung von Rissen ist also nicht nur eine bloße Formalität; sie erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gewährleistung bei Rissen in einer Außenfassade von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Eine fundierte Einschätzung setzt die Zusammenarbeit von Architekten, Unternehmen und Sachverständigen voraus. Zudem könnte es notwendig sein sich mit relevanten Behörden in Verbindung zu setzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle Aspekte richtig berücksichtigt werden. Ein bisschen Geduld – und das nötige Fachwissen – können entscheidend dafür sein, ob Gewährleistungsansprüche tatsächlich erfolgreich geltend gemacht werden können.
