Gewährleistung bei Rissen in der Außenfassade
Fallen Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung?
Ja, Risse in der Außenfassade können unter die Gewährleistung fallen, abhängig von den Verträgen mit den beteiligten Firmen und deren Verantwortungsbereich. Generell beträgt die Gewährleistung für Baumängel in Deutschland fünf Jahre, unabhängig davon, ob die Vertragsgrundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist. In besonderen Fällen · ebenso wie beispielsweise beim Bau in Grubengebieten · können ebenfalls andere Behörden wie das Bergamt zuständig sein.
Um herauszufinden, ob die Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung fallen ist es ratsam, den Architekten und den Unternehmer der das Gewerk ausgeführt hat, zu kontaktieren. Sie sind in erster Linie für die Gewährleistung zuständig. Wenn ein Architekt die Bauüberwachung durchgeführt hat ist er der Ansprechpartner.
Es empfiehlt sich die Risse von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, da es unterschiedliche Arten und Ursachen von Rissen gibt. Es gibt zahlreiche Gutachten und Doktorarbeiten zu diesem Thema. Der Materialhersteller des Außenputzes kann ähnlich wie hinzugezogen werden um die Beurteilung der Risse zu unterstützen. Diese Unternehmen haben in der Regel Fachleute die sich mit solchen Problemen auskennen und auch vor Ort die Baustelle besichtigen können.
Essenziell bleibt durch einen Gutachter nachzuweisen, dass die Risse auf Fehler am Gebäude zurückzuführen sind die bereits vor der Übergabe entstanden sind. Dies kann entscheidend sein – um etwaige Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Hierbei kann der Paragraph 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behilflich sein.
Eine relevante Norm für die Beurteilung von Rissen in der Außenfassade ist die DIN 18550-2. Diese beschäftigt sich mit der Beurteilung von Rissen und gibt Kriterien vor wie die Länge, Breite, Anzahl und Abstand der Risse zu bewerten sind. Es kann jedoch erforderlich sein ´ einen Sachverständigen hinzuzuziehen ` um diese Norm richtig anzuwenden.
Die Entscheidung, ob Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung fallen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Es ist ratsam die Expertise von Architekten Unternehmen Sachverständigen und gegebenenfalls Behörden in Anspruch zu nehmen um eine fundierte Einschätzung der Situation zu erhalten.
Um herauszufinden, ob die Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung fallen ist es ratsam, den Architekten und den Unternehmer der das Gewerk ausgeführt hat, zu kontaktieren. Sie sind in erster Linie für die Gewährleistung zuständig. Wenn ein Architekt die Bauüberwachung durchgeführt hat ist er der Ansprechpartner.
Es empfiehlt sich die Risse von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, da es unterschiedliche Arten und Ursachen von Rissen gibt. Es gibt zahlreiche Gutachten und Doktorarbeiten zu diesem Thema. Der Materialhersteller des Außenputzes kann ähnlich wie hinzugezogen werden um die Beurteilung der Risse zu unterstützen. Diese Unternehmen haben in der Regel Fachleute die sich mit solchen Problemen auskennen und auch vor Ort die Baustelle besichtigen können.
Essenziell bleibt durch einen Gutachter nachzuweisen, dass die Risse auf Fehler am Gebäude zurückzuführen sind die bereits vor der Übergabe entstanden sind. Dies kann entscheidend sein – um etwaige Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Hierbei kann der Paragraph 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behilflich sein.
Eine relevante Norm für die Beurteilung von Rissen in der Außenfassade ist die DIN 18550-2. Diese beschäftigt sich mit der Beurteilung von Rissen und gibt Kriterien vor wie die Länge, Breite, Anzahl und Abstand der Risse zu bewerten sind. Es kann jedoch erforderlich sein ´ einen Sachverständigen hinzuzuziehen ` um diese Norm richtig anzuwenden.
Die Entscheidung, ob Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung fallen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Es ist ratsam die Expertise von Architekten Unternehmen Sachverständigen und gegebenenfalls Behörden in Anspruch zu nehmen um eine fundierte Einschätzung der Situation zu erhalten.