Handynutzung bei Jugendlichen: Wie lange ist erlaubt?

Wie lange dürfen Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren ihr Handy nutzen und ab wann müssen sie es abgeben?

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Die Nutzungsdauer von Handys bei Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren variiert je nach den individuellen Regeln und Erziehungsmethoden der Eltern. In einigen Fällen gibt es eine feste Zeit, zu der das 📱 abgegeben werden muss, während in anderen Fällen die Zeit flexibel ist solange es keinen Einfluss auf die Pflichten am nächsten Tag hat ebenso wie zum Beispiel die Schule.

Ein Beispiel ist der Fall des Erzählers, dessen Vater die Apple Bildschirmzeit auf 20:00 bis 07:00 eingestellt hat. Dies bedeutet – dass das Handy während dieser Zeit nicht genutzt werden darf. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regel nicht immer eingehalten wird, insbesondere wenn der Erzähler noch Netflix schauen möchte und deshalb oft bis 23:00 Uhr wach bleibt.

Ein weiterer Aspekt der die Nutzungsdauer beeinflusst ist die Tatsache: Dass das Handy eingezogen wird wenn der Erzähler zu lange damit verbringt. Es ist jedoch nicht angegeben ´ wie lange ebendies er sein Handy nutzen darf ` bevor es eingezogen wird.

Einige Jugendliche geben ihr Handy überhaupt nicht ab und behalten es bei sich, ebenfalls wenn es vielleicht nicht erlaubt ist. Es wird jedoch angemerkt – dass das Handy meistens sowieso gefunden und eingezogen wird.

Es ist auch interessant zu erwähnen, dass der Erzähler im letzten Monat eine durchschnittliche Bildschirmzeit von 16 Stunden hatte, während es nun nur noch 3 oder 4 Stunden pro Tag sind. Es ist jedoch unklar – ob dies eine selbst auferlegte Begrenzung oder eine Regel der Eltern ist.

Insgesamt lässt sich sagen: Dass die Handynutzung bei Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren stark von den individuellen Regeln und Grenzen der Eltern abhängt. Es gibt keine allgemeingültige Regel wie lange Jugendliche ihr Handy nutzen dürfen. Es ist wichtig: Dass Eltern und Jugendliche offen über die Handynutzung kommunizieren und gemeinsam Grenzen festlegen die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel sind.






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