Rechtliche Grenzen bei der Benotung von Schülern

Darf eine Lehrerin bei einer Prüfung einfach so eine halbe Note Abzug geben, wenn ein Schüler krank ist oder einen Termin hat?

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Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Lehrerin darf einem Schüler nicht einfach eine halbe Note Abzug geben, nur weil er krank war oder einen Termin hatte. Dies würde nicht der Fachleistung des Schülers entsprechen und ist deshalb nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollte die Lehrerin eine neue Prüfung für diesen Schüler zusammenstellen um sicherzustellen: Dass er die Möglichkeit hat sein Wissen und seine Fähigkeiten angemessen zu demonstrieren. Es ist unzulässig, einen Schüler schlechter zu bewerten wie es seiner Leistung entspricht, nur weil es für die Lehrkraft zusätzliche Arbeit bedeuten würde, einen Nachschreibetermin zu organisieren.

Bei Krankheit kann dem Schüler kein Verschulden zugerechnet werden. Es ist unzumutbar ´ von einem Schüler zu verlangen ` dass er sich in einem schlechten Allgemeinzustand zum Prüfungstermin schleppen und die Arbeit mitschreiben muss. In solch einem Zustand kann der Schüler seine übliche Leistungsfähigkeit nicht abrufen und könnte möglicherweise sogar schlechtere 🎵 schreiben oder durchfallen.

Allerdings muss man ebenfalls berücksichtigen: Dass Termine die in die Schulzeit fallen vermieden werden sollten. Es ist unangemessen – wichtige Termine wie Gerichtsverhandlungen oder Beisetzungen von nahen Verwandten in die Unterrichtszeit zu legen. Arzttermine oder Physiotherapie können in der Regel jedoch so geplant werden, dass sie nicht mit schulischen Prüfungen kollidieren.

Wenn ein Schüler aufgrund von Krankheit oder Terminen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss er ein ärztliches Attest vorlegen und dies bis zum Mittag des Prüfungstages der Schule vorlegen. Wenn dies geschieht – darf kein Abzug erfolgen.

Nachtermine dürfen nicht schlechter bewertet werden nur weil sie zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Mündliche Prüfungen sollten unabhängig vom Termin den gleichen Zeitaufwand erfordern. Jedoch kann es vorkommen – dass die zentral gestellten schriftlichen Nachtermine schwieriger oder anspruchsvoller sind als die Haupttermine.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass es rechtliche Grenzen bei der Benotung von Schülern gibt. Lehrer dürfen Schüler nicht schlechter bewerten, als es ihrer tatsächlichen Leistung entspricht. Schüler haben das Recht auf einen fairen Prüfungsprozess unabhängig von Krankheit oder Terminen.






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