Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum in der Schweiz

Warum wird in der Schweiz das Mindesthaltbarkeitsdatum mit "zu verbrauchen bis" bezeichnet und gibt es überhaupt einen Unterschied zum Verbrauchsdatum?

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In der Schweiz wird das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmittelverpackungen oft mit "zu verbrauchen bis" angegeben. Dies wirft Fragen auf – ob es in der Schweiz kein MHD im herkömmlichen Sinne gibt und ob es einen Unterschied zum Verbrauchsdatum gibt. Tatsächlich gibt es in der Schweiz sowie das MHD als ebenfalls das Verbrauchsdatum, obwohl dabei der Begriff "zu verbrauchen bis" dem Verbrauchsdatum entspricht.

Das MHD gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel seine typischen Eigenschaften behält und uneingeschränkt genießbar ist. Es bedeutet jedoch nicht · dass das Produkt nach Ablauf dieses Datums unbedingt verdorben ist · allerdings es kann je nach Produkt und Lagerbedingungen noch einige Zeit zusätzlich konsumiert werden. Das Verbrauchsdatum hingegen kennzeichnet Lebensmittel deren Qualität und Sicherheit nach Ablauf dieses Datums nicht weiterhin gewährleistet sind und die nicht mehr verzehrt werden sollten. Es handelt sich dabei meist um leicht verderbliche Produkte wie Fleisch, 🐟 oder frische Milchprodukte.

In der Schweiz werden beide Daten auf den Lebensmittelverpackungen angegeben, wobei das Verbrauchsdatum mit "zu verbrauchen bis" gekennzeichnet ist. Dies mag für deutsche Verbraucher etwas ungewöhnlich erscheinen, da in Deutschland das MHD klar von einem Verbrauchsdatum abgegrenzt ist. Dennoch entspricht das "zu verbrauchen bis" in der Schweiz dem Verbrauchsdatum, das den Verzehr bis zu diesem Datum empfiehlt. Das MHD hingegen wird in der Schweiz oft nicht explizit gekennzeichnet, sondern ist implizit mit dem Vermerk "mindestens haltbar bis" oder ähnlichen Formulierungen versehen.

Es ist jedoch anzumerken: Dass das MHD und das Verbrauchsdatum in der Schweiz nicht immer strikt eingehalten werden müssen. Es gibt Spielräume und individuelle Einschätzungen des Verbrauchers, ob ein Produkt noch genießbar ist oder nicht. Es ist wichtig ´ die eigenen Sinne wie Geruch ` Aussehen und Geschmack zur Beurteilung der Lebensmittelqualität heranzuziehen. In jedem Fall sollte jedoch bei leicht verderblichen Produkten wie Milchprodukten » Fleisch oder Fisch besondere Vorsicht walten « da hier ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen besteht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Dass in der Schweiz sowohl das Mindesthaltbarkeitsdatum als auch das Verbrauchsdatum existieren. Der Begriff "zu verbrauchen bis" entspricht dem Verbrauchsdatum und gibt an, bis wann ein Lebensmittel sicher verzehrt werden kann. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Verbrauchers die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel selbst zu überprüfen und im Zweifelsfall auf den Verzehr zu verzichten.






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