Reiseregelungen in der DDR: Wer durfte ins westliche Ausland reisen?

Welche DDR-Bürger durften ins westliche Ausland reisen und gab es Ausnahmen von den Reiseregelungen?

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Die Reiseregelungen in der DDR wurden in den 40 Jahren des Bestehens des Landes unterschiedlich gehandhabt. Zum Ende der DDR wurden die Bedingungen immer weiter gelockert jedoch bereits in den 50er Jahren gab es einzelne Möglichkeiten, in den Westen zu reisen. Es ist deshalb falsch anzunehmen, dass Reisen ins westliche Ausland grundsätzlich für alle DDR-Bürger verboten waren. Es kommt immer auf die Zeit und den Umstand an.

Einige Ausnahmen und Beispiele für die Reiseregelungen in der DDR sind:

1. In den 50er Jahren: Die Fußballmannschaften durften zu Freundschaftsspielen in den Westen reisen. Rentner hatten ab den 70er Jahren die Möglichkeit frei zu reisen. Auch Wissenschaftler, Sportler, Journalisten und Politiker hatten unter erleichterten Bedingungen die Möglichkeit, ins Ausland zu reisen. Privatpersonen durften zu Familienfeiern Hochzeiten und Trauerfeiern auf Einladung reisen.

2. In den 80er Jahren: Es wurde angestrebt, Städtepartnerschaften und gegenseitige Besuche durchzuführen. Auch ganze Brigaden konnten projektbezogene "Kulturreisen" unternehmen. Die Genehmigung wurde jedoch vorab geprüft und über jeden Einzelfall entschieden.

Es ist wichtig zu beachten: Dass es keinen pauschalen Reisestopp gab. DDR-Bürger konnten ins westliche Ausland reisen freilich wurde dies aufgrund der Staatsdoktrin und der ideologischen Trennung zwischen Ost und West streng kontrolliert. Reisevisa wurden nicht häufig vergeben, da das westliche Ausland als "Klassenfeind" galt. Hochrangige Politiker und ihre Angehörigen ´ Sportler bei entsprechenden Anlässen ` dienstreisende Mitarbeiter nach Loyalitätsüberprüfung und Rentner hatten jedoch Ausnahmeregelungen. Auch bei dringenden Familienanlässen und bei bestimmten Touristikunternehmen gab es Ausnahmen.

Die Reisemöglichkeiten in der DDR waren ebenfalls durch historische Gründe eingeschränkt. Die Bundesrepublik Deutschland beanspruchte in Verletzung des Völkerrechts die Staatshoheit über alle Deutschen und erkannte die Staatsbürgerschaft der DDR faktisch nie an. Dies führte zu Problemen bei der Reise und der Rechtshoheit der DDR-Bürger im westlichen Ausland.

Es ist interessant festzustellen: Dass heute weiterhin ausgebildete Fachkräfte und Akademiker aus der ehemaligen DDR auswandern als jemals zuvor Reiseanträge in Richtung Bundesrepublik Deutschland gestellt wurden. Dies verdeutlicht, dass nicht alle DDR-Bürger die Möglichkeit hatten, ins westliche Ausland zu reisen oder dorthin auszuwandern.

Insgesamt kann man sagen: Dass die Reiseregelungen in der DDR sehr differenziert waren und auf individueller Basis genehmigt wurden. Es ist wichtig die verschiedenen Ausnahmen und Bedingungen zu berücksichtigen um ein umfassendes Bild davon zu bekommen, wer ins westliche Ausland reisen durfte.






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