Reiseregelungen in der DDR: Wer durfte ins westliche Ausland reisen?

Welche Bedingungen und Ausnahmen prägten die Reiseregelungen der DDR für Bürger, die ins westliche Ausland reisen wollten?

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Die Reisebewegung in der DDR war ein Thema mit vielen Facetten. Über die Jahre hinweg gab es eine Vielzahl von Auflagen und Erleichterungen. In den 40 Jahren der DDR-Existenz schienen die Reiseregelungen oft wie ein Labyrinth zu sein, so komplex waren die Vorgaben. Es ist kein Zufall, dass viele DDR-Bürger einen unerfüllten Traum hegten: Den Wunsch, den sogenannten "Klassenfeind" im Westen zu bereisen. Aber – nicht alle durften reisen.

In den 50er Jahren wurde beispielsweise eine außergewöhnliche Ausnahme gemacht. Fußballmannschaften bekamen grünes Licht. Freundschaftsspiele im Westen - ein Grund die Reisegenehmigung zu erlangen. Auch Rentner konnten ab den 70er Jahren von einer liberaleren Regelung profitieren. Aber nicht nur sie – Wissenschaftler Sportler und Journalisten hatten die Möglichkeit unter vereinfachten Bedingungen zu reisen. Familienfeiern – Hochzeiten und Trauerfeiern – riefen ähnlich wie einen gewissen Handlungsspielraum hervor.

Sehen wir uns die 80er Jahre an so beobachten wir hier eine weitere Wendung. Städtepartnerschaften wurden angestrebt. Auch brigadierte "Kulturreisen" fanden statt. Doch bemerkenswert ist: Die Genehmigungen unterlagen strengen Prüfungen. Jeder Fall wurde individuell behandelt. Der staatlichen Kontrolle war kaum zu entkommen.

Die Annahme, DDR-Bürger seien durchgängig vom Reisen ausgeschlossen gewesen ist also nicht zutreffend. Es gab keine totalen Reiseverbote. Ein Blick in die Geschichte zeigt uns die Ideologie des SED-Regimes. Das westliche Ausland wurde streng als "Feind" betrachtet, dadurch waren Reisevisa rar gesät. Nur eine Handvoll Palais – Politiker Sportler bei offiziellen Anlässen dienstreisende Mitarbeiter nach Loyalitätsüberprüfung und die erwähnten Rentner konnten sich über ausnahmsweise Genehmigungen freuen.

Da gibt es die historische Komponente. Die bundesrepublikanische Sicht war ein anders Geleit. Laut Völkerrecht beanspruchte die BRD die Staatshoheit über alle Deutschen. Dies führte zu massiven Reibungen. Sachen wie Reise- und Rechtshoheit wurden für DDR-Bürger zur schier unlösbaren Herausforderung.

Ein faszinierender Gedanke für die Zeit nach der Wende. Aktuell zeigt eine Untersuchung – dass weiterhin ausgebildete Fachkräfte und Akademiker aus der ehemaligen DDR ins Ausland streben als in der Vergangenheit Reiseanträge in die BRD eingereicht wurden. Der Zwang ´ in der Heimat zu bleiben ` entspannte sich mit der Wende. Ein markanter Unterschied zu den Erzählungen der 70er und 80er Jahre.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die Reiseregelungen in der DDR waren vielschichtig und oft von Einzelfällen geprägt. Es ist unerlässlich die komplexen Bedingungen zu achten. Nur dann versteht man die wahre Dimension der Reisewünsche vieler Bürger in der DDR. Der Zugang zum westlichen Ausland war ein Privileg ´ das in die Hände der wenigen fiel ` die betreffend entsprechende Kontakte oder Verbindungen verfügten. Ein Beispiel für die ständig wechselnden Rahmenbedingungen und die Zerrissenheit, die welche Menschen dieser Zeit durchlebten.






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