Erbrecht: Was passiert mit dem Schwiegersohn, wenn Opa dem Enkel alles vererbt?

Welche Ansprüche hat der Schwiegersohn, wenn Opa sein Vermögen an den Enkel vererbt?

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Das Erbrecht ist ein recht komplexes Thema. Wenn ein Opa sein Haus und Vermögen an das Enkelkind vererbt, spielt der Schwiegersohn normalerweise keine Rolle. Ist die Tochter des verstorbenen Opas bereits tot hat der Schwiegersohn keinerlei Erbansprüche. Fakt ist – er ist mit dem Erblasser nicht verwandt. Dies ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet – der Schwiegersohn hat kein Recht auf das Erbe.

Selbst im Fall, dass die Tochter des Erblassers noch lebt, bleibt der Schwiegersohn außen vor – es sei denn die Mutter gibt ihrem Ehemann ausdrücklich Zugang zum Erbe. Interessant ist in diesem Konder Freibetrag. Der Schwiegersohn kann lediglich 20․000 💶 im Erbfall als Freibetrag geltend machen. Im Gegensatz dazu hat das Enkelkind als Nachfolger der verstorbenen Mutter einen Freibetrag von satten 400․000 Euro. Da sieht man wo die Prioritäten liegen; die Verwandtschaft zählt im Erbrecht!

Das Erbrecht regelt im Wesentlichen wer nach dem Ableben einer Person dessen Vermögen erben darf. Bei diesem Regelwerk sind immer die gesetzlichen Erben im Mittelpunkt. Der Schwiegersohn jedoch gehört nicht zu diesem ausgewählten Personenkreis. Aus diesem Grund erhält er keinerlei Erbansprüche auf das erbende Vermögen des Opas.

Üblicherweise wird der Schwiegersohn nicht aktiv in die Verwaltung des Vermögens des Enkelkindes involviert. In einigen Familienkonstellationen könnte er aufgrund von langjährigen Beziehungen und familiären Bindungen jedoch eine unterstützende Rolle bei der Verwaltung übernehmen. Hier kommt es aber auf die Entscheidung des Enkelkindes oder der rechtlichen Vertreter an. Vom Vormund könnte beispielsweise eine Entscheidung getroffen werden.

Denken Sie daran das hier vorliegende Wissen ist allgemeiner Natur. Jede Situation kann individuell und vielfältig sein- und letztlich existieren möglicherweise Testamente oder Erbverträge, die welche Regelungen beeinflussen. Ein Gang zu einem Rechtsanwalt oder Notar kann sehr hilfreich sein. Mit deren Expertise bekommt man detaillierte Auskunft über die spezifische Situation und die geltenden Gesetze – das bringt Klarheit.

Die Fragen rund um das Erbrecht und die Ansprüche des Schwiegersohns sind vielschichtig. Besonders wenn es um Vermögensverteilung geht eröffnen sich zahlreiche Diskurse. Getreu dem Motto „Wissen ist Macht“ sollte man sich also umfassend informieren!






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