Elektrofirma mit Maler - Ist das möglich?

Kann eine Elektrofirma auch Malerarbeiten anbieten oder einen Maler einstellen, ohne einen separaten Malerbetrieb anmelden zu müssen?

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Ja, eine Elektrofirma kann durchaus ebenfalls Malerarbeiten als Nebenleistung anbieten. Allerdings muss der Fokus der Firma auch weiterhin auf den Elektroarbeiten liegen. Es ist nicht erforderlich · einen separaten Malerbetrieb anzumelden oder einen Malermeister einzustellen · solange die Malerarbeiten nur im Rahmen der Elektroarbeiten notwendig sind.

Der Elektrobetrieb muss entweder selbst ein eingetragener Meisterbetrieb sein oder zumindest einen Meister beschäftigen um die Elektroarbeiten ausführen zu dürfen. Wenn im Zuge dieser Arbeiten Wände aufgemacht werden und Malerarbeiten notwendig werden, darf die Elektrofirma auch diese Tätigkeiten ausführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Elektrofirma keine eigenständigen Malerarbeiten anbieten, bewerben oder ausführen darf die nicht im Rahmen der Elektroarbeiten notwendig sind.

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist ähnlich wie zulassungspflichtig was bedeutet, dass man einen Meister im Malerhandwerk benötigt um eigenständige Malerarbeiten anbieten zu dürfen. Daher darf die Elektrofirma keine Malerarbeiten ausführen die betreffend die notwendigen Ausbesserungen im Rahmen ihrer Elektroarbeiten hinausgehen.

Dennoch kann die Elektrofirma einen "Maler-Service" als Nebenleistung anbieten, solange der Schwerpunkt weiterhin auf den Elektroarbeiten liegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass die Firma ohne Meister keine Maler ausbilden darf.

Die Anmeldung eines separaten Malerbetriebs ist nicht erforderlich, solange die Malerarbeiten im Rahmen der Elektroarbeiten bleiben. Als Handwerksbetrieb darf man auch fachfremde Tätigkeiten ausführen, solange dies nicht den Schwerpunkt des Betriebs bildet.

Es empfiehlt sich, bei der Handwerkskammer nachzufragen und sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, insbesondere wenn es um das Einstellen eines Malergesellen geht. Die Vorschriften können sich ändern und die Handwerkskammer kann Auskunft darüber geben welche Tätigkeiten eine Elektrofirma in diesem Bereich anbieten darf.

Insgesamt ist es möglich, dass eine Elektrofirma auch Malerarbeiten als Nebenleistung anbietet, solange der Schwerpunkt des Betriebs weiterhin auf den Elektroarbeiten liegt und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.






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