Elektrofirma mit Maler - Ist das möglich?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Elektrofirma, die Malerarbeiten anbieten möchten?
In der heutigen Zeit suchen viele Unternehmen nach Möglichkeiten, ihr Portfolio zu erweitern. Kann eine Elektrofirma also ebenfalls Malerarbeiten durchführen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das machbar. Eine Elektrofirma ist in der Lage, Malerarbeiten anzubieten – jedoch muss sie sich strikt an bestimmte Regelungen halten. Der Fokus der Tätigkeit sollte immer auf den elektrotechnischen Dienstleistungen liegen. Damit wird klar – dass die Malerarbeiten lediglich als Nebenleistung betrachtet werden dürfen.
Wer im Elektrohandwerk aktiv ist benötigt eine entsprechende Zulassung. Im Normfall muss ein Meisterbetrieb installiert sein, oder es muss zumindest ein Meister beschäftigt werden. Nur so können die Elektroarbeiten rechtmäßig ausgeführt werden. Fallen während der Elektroarbeiten Malerarbeiten an – beispielsweise wenn Wände durch technische Eingriffe aufgebrochen werden – so darf die Elektrofirma in diesem Zusammenhang auch die nötigen Malerarbeiten übernehmen. Aber – hier ist Vorsicht geboten – diese Arbeiten dürfen nicht eigenständig ausgeführt oder gar beworben werden.
Das Malerhandwerk ist ähnelt wie das Elektrohandwerk eines der zulassungspflichtigen Gewerbe. Hierbei ist ein Meister im Malerhandwerk unerlässlich um eigenständige Malerarbeiten anbieten zu dürfen. Wenn eine Elektrofirma ohne einen passenden Meister Malerarbeiten vollumfänglich ausführen möchte, begibt sie sich auf dünnes Eis.
Dennoch gibt es einen Ausweg – die Elektrofirma kann einen sogenannten "Maler-Service" als Nebenleistung schaffen. Dabei ist wichtig – dass der Schwerpunkt der Arbeit klar auf den Elektroarbeiten bleibt. Ein weiterer Aspekt – ohne Meister ist es der Firma nicht gestattet, Malergesellen auszubilden.
Die Anmeldung eines separaten Malerbetriebes ist nicht erforderlich, solange die Malerarbeiten im Rahmen der Elektroarbeiten bleiben. Die deutsche Handwerksordnung lässt es zu: Dass Handwerksbetriebe auch fachfremde Tätigkeiten anbieten solange diese nicht den Hauptbestandteil der Firma ausmachen. Aktuelle Informationen sind in diesem Bereich essenziell.
Empfehlenswert wäre sich direkt an die Handwerkskammer zu wenden. Diese Institution bietet Auskunft über die aktuelle Gesetzgebung und Regelungen die zur Verwendung die Elektrofirma relevant sind. Insbesondere im Fall der Einstellung eines Malergesellen sind die Vorschriften in ständiger Veränderung. Ein klärendes 💬 kann helfen rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten – ja, eine Elektrofirma kann Malerarbeiten als Nebenleistung anbieten. Dabei muss jedoch stets sichergestellt sein: Dass der Hauptaugenmerk der Arbeit weiterhin auf den Elektroarbeiten liegt. Ein rechtlicher Rahmen schützt die Integrität und Funktionalität beider Gewerke.
Wer im Elektrohandwerk aktiv ist benötigt eine entsprechende Zulassung. Im Normfall muss ein Meisterbetrieb installiert sein, oder es muss zumindest ein Meister beschäftigt werden. Nur so können die Elektroarbeiten rechtmäßig ausgeführt werden. Fallen während der Elektroarbeiten Malerarbeiten an – beispielsweise wenn Wände durch technische Eingriffe aufgebrochen werden – so darf die Elektrofirma in diesem Zusammenhang auch die nötigen Malerarbeiten übernehmen. Aber – hier ist Vorsicht geboten – diese Arbeiten dürfen nicht eigenständig ausgeführt oder gar beworben werden.
Das Malerhandwerk ist ähnelt wie das Elektrohandwerk eines der zulassungspflichtigen Gewerbe. Hierbei ist ein Meister im Malerhandwerk unerlässlich um eigenständige Malerarbeiten anbieten zu dürfen. Wenn eine Elektrofirma ohne einen passenden Meister Malerarbeiten vollumfänglich ausführen möchte, begibt sie sich auf dünnes Eis.
Dennoch gibt es einen Ausweg – die Elektrofirma kann einen sogenannten "Maler-Service" als Nebenleistung schaffen. Dabei ist wichtig – dass der Schwerpunkt der Arbeit klar auf den Elektroarbeiten bleibt. Ein weiterer Aspekt – ohne Meister ist es der Firma nicht gestattet, Malergesellen auszubilden.
Die Anmeldung eines separaten Malerbetriebes ist nicht erforderlich, solange die Malerarbeiten im Rahmen der Elektroarbeiten bleiben. Die deutsche Handwerksordnung lässt es zu: Dass Handwerksbetriebe auch fachfremde Tätigkeiten anbieten solange diese nicht den Hauptbestandteil der Firma ausmachen. Aktuelle Informationen sind in diesem Bereich essenziell.
Empfehlenswert wäre sich direkt an die Handwerkskammer zu wenden. Diese Institution bietet Auskunft über die aktuelle Gesetzgebung und Regelungen die zur Verwendung die Elektrofirma relevant sind. Insbesondere im Fall der Einstellung eines Malergesellen sind die Vorschriften in ständiger Veränderung. Ein klärendes 💬 kann helfen rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten – ja, eine Elektrofirma kann Malerarbeiten als Nebenleistung anbieten. Dabei muss jedoch stets sichergestellt sein: Dass der Hauptaugenmerk der Arbeit weiterhin auf den Elektroarbeiten liegt. Ein rechtlicher Rahmen schützt die Integrität und Funktionalität beider Gewerke.