Ampelschaltung für Rechtsabbieger

Darf man als Rechtsabbieger fahren, wenn die normale Ampel grün ist, aber die Ampel für Rechtsabbieger rot bleibt?

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Nein, wenn die 🚦 für Rechtsabbieger rot bleibt ist es nicht erlaubt wie Rechtsabbieger zu fahren. Man muss warten – bis die Ampel für Rechtsabbieger ähnlich wie auf grün schaltet.

Eine Ampelschaltung mit einer getrennten Signalanlage für Rechtsabbieger ist nicht häufig. In den meisten Fällen teilen sich Rechtsabbieger und Geradeausverkehr eine Fahrspur und werden deshalb gemeinsam geregelt. Es wäre unpraktisch und würde den Verkehrsfluss massiv behindern ´ wenn Rechtsabbieger warten müssten ` während der Geradeausverkehr grün hat.

Normalerweise gilt für Rechtsabbieger: Dass sie grün haben wenn die normale Ampel grün ist. Dies bedeutet ´ dass man als Rechtsabbieger fahren darf ` wenn die Ampel für den Geradeausverkehr grün zeigt. Die Ampel für Rechtsabbieger kann entweder gleichzeitig grün werden oder sie zeigt bereits grün, wenn die normale Ampel grün wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In manchen Fällen wird eine dedizierte Ampel mit Pfeil ➡️ eingesetzt. Diese Ampel zeigt nur für Rechtsabbieger grün und für den Geradeausverkehr rot an. In diesem Fall ist es nur erlaubt ´ als Rechtsabbieger zu fahren ` wenn die Ampel mit Pfeilsymbol grün ist. Der Geradeausverkehr muss warten – bis seine Ampel ebenfalls grün wird.

Es ist wichtig die Signalanlagen an der Ampel ebendies zu beachten. Wenn die Ampel für Rechtsabbieger rot bleibt ebenfalls wenn die normale Ampel grün ist ´ ist es nicht erlaubt ` als Rechtsabbieger zu fahren. Man muss warten – bis die Ampel für Rechtsabbieger ebenfalls auf grün schaltet.

Es ist ratsam die Verkehrsregeln und Beschilderungen in der jeweiligen Region zu kennen, da es regionale Unterschiede geben kann. Im Zweifelsfall sollte man sich an die Straßenverkehrsordnung halten und auf die Signalanlagen achten. Nur wenn die Ampel für Rechtsabbieger grün ist ´ ist es erlaubt ` als Rechtsabbieger zu fahren.






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