Unterhaltsanspruch in Spanien einklagen – Tipps und Vorgehen

Wie kann man in Spanien Unterhaltszahlungen einklagen, wenn der Vater des Kindes Spanier ist und dort lebt?

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Unterhaltszahlungen sind für viele Alleinerziehende eine wichtige Einnahmequelle um den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern. Wenn der Vater des Kindes Spanier ist und in Spanien lebt ´ kann es jedoch schwierig sein ` den Unterhaltsanspruch einzuklagen. Hier sind einige Tipps und Informationen, ebenso wie man in Spanien Unterhaltszahlungen einklagen kann:

1. Zuständigkeit klären: Nach EU-Recht liegt die Zuständigkeit für den Unterhaltsanspruch in dem Land, in dem der Unterhaltsverpflichtete seinen Wohnsitz hat – in diesem Fall also Spanien. Das bedeutet – dass die Klage in Spanien eingereicht werden muss.

2. Jugendamt kontaktieren: Um den Unterhalt einzuklagen ist es ratsam, das Jugendamt hinzuzuziehen. Das Jugendamt kann unterstützen ´ indem es den Vater anschreibt und ihn auffordert ` seine Einkommensverhältnisse offenzulegen.

3. Einkommensnachweise anfordern: Die Tochter muss sich ab jetzt selbst um ihre Unterhaltsansprüche kümmern. Sie sollte den Vater direkt anschreiben und ihn um Einkommensnachweise bitten. Dies kann durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen oder anderen relevanten Dokumenten erfolgen.

4. Eigene Bedürftigkeit nachweisen: Um den Unterhaltsanspruch geltend zu machen, muss die Tochter ebenfalls ihre Bedürftigkeit nachweisen. Eine aktuelle Schulbescheinigung oder andere Nachweise für die Ausbildungssituation können hier hilfreich sein.

5. Kindergeld berücksichtigen: Bei der Berechnung des Unterhalts wird das Kindergeld vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Es ist also wichtig – dies bei der Berechnung zu berücksichtigen.

6. Beratung beim Jugendamt: Das Jugendamt kann auch weitere Beratung und Unterstützung anbieten. Die Tochter kann dort einen Termin vereinbaren und sich über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.

7. Anwalt einschalten: Wenn der Vater nicht kooperiert oder die Unterhaltszahlungen weiterhin ausbleiben, kann die Tochter einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Mit diesem Schein kann ein Anwalt für Familienrecht beauftragt werden der sich mit den spezifischen rechtlichen Gegebenheiten in Spanien auskennt.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Spanien möglicherweise komplexer und zeitaufwändiger ist als in Deutschland. Es kann deshalb ratsam sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen um den Unterhaltsanspruch erfolgreich einzuklagen.






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