Unterhaltszahlungen kündigen sich oft als essenzielle Finanzquelle für Alleinerziehende an. Dabei stellen sich einige Fragen, ebenso wie beispielsweise: Wie gestaltet sich das Vorgehen in Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige – der Vater – in Spanien lebt? In diesembeleuchten wir die erforderlichen Schritte und geben wertvolle Tipps um Unterhaltsansprüche in Spanien geltend zu machen.
Die Zuständigkeit spielt eine entscheidende Rolle. Nach den Bestimmungen des EU-Rechts ist für Unterhaltsansprüche das Land zuständig, in dem der unterhaltspflichtige Parent seinen Hauptwohnsitz hat. Dies bedeutet konkret: In dem vorliegenden Fall muss die Klage also in Spanien eingereicht werden. Der zuständige Ort wird sicherstellen: Dass der Fall lokal behandelt wird.
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Kontakt zum Jugendamt
Ein erster Schritt könnte der Kontakt zum Jugendamt sein. Dies ist insoweit ratsam – wie das Jugendamt im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig werden kann. Das Jugendamt hat die Fähigkeit · den Vater des Kindes zu kontaktieren und ihn dazu aufzufordern · seine Einkommensdaten offenzulegen. Solch eine Unterstützung kann enorm hilfreich sein.
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Einkommensnachweise anfordern
Für den nächsten Schritt sollte die Tochter selbst aktiv werden. Eine schriftliche Anfrage an den Vater · in der um die Vorlage von Einkommensnachweisen gebeten wird · kann unangenehm jedoch notwendig sein. Hierbei wären Dokumente wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide von Bedeutung. Sie belegen die finanzielle Situation des Vaters und sind wichtige Beweismittel.
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Nachweis der eigenen Bedürftigkeit
Ein weiterer Punkt ist der Nachweis der eigenen Bedürftigkeit. Die Tochter muss darlegen – dass sie auf finanzielle Hilfe angewiesen ist. Hier können aktuelle Schulbescheinigungen oder Nachweise über die Ausbildungssituation als sinnvolle Dokumentation dienen. Diese Belege sind entscheidend – um den Anspruch rechtlich zu untermauern.
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Kindergeld nicht vergessen
Wichtig ist ebenfalls die Berücksichtigung des Kindergeldes. Bei der Berechnung des benötigten Unterhalts wird das Kindergeld vollständig auf den Unterhalt angerechnet. Daher sollte man aufmerksam sein und es einbeziehen. Eine präzise Kalkulation ist hier von Bedeutung.
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Beratung beim Jugendamt
Ein erneuter Kontakt zum Jugendamt kann nicht schaden. Dort lässt sich ein Termin vereinbaren um über Rechte und Möglichkeiten Auskunft zu erhalten. Auch die rechtliche Unterstützung seitens des Jugendamts ist nicht zu unterschätzen.
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Rechtsanwalt hinzuziehen
Sollte der Vater unkooperativ sein oder gar die Zahlungen verweigern wäre der nächste Schritt einen Anwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann die Tochter einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser ermöglicht die Kostenübernahme für den Anwalt der die Besonderheiten des spanischen Rechts besonders gut kennt.
Es muss betont werden: Dass die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Spanien möglicherweise komplexer als in Deutschland ist. Dies könnte sich in einer längeren Verfahrensdauer und einem höheren bürokratischen Aufwand niederschlagen. Daher ist es ratsam – frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insgesamt ist es wichtig; spezifische Strategien zu verfolgen.