Hotelzimmer mit fremdem Kollegen teilen – Ist das zumutbar?

Ist es angemessen, sich ein Hotelzimmer mit einem fremden Kollegen zu teilen? Kann man sich im Zweifelsfall ein eigenes Zimmer nehmen und die Kosten selbst übernehmen?

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Nein, das Teilen eines Hotelzimmers mit einem fremden Kollegen ist in den meisten Fällen nicht zumutbar. Es ist üblich und angemessen, ein Einzelzimmer als Standard zu fordern, selbst bei "guten Kollegen" die man bereits kennt. Arbeitgeber müssen sich an gewisse Standards halten und das Teilen eines Zimmers mit einem Wildfremden auf Anweisung des Arbeitgebers ist nicht akzeptabel.

Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit sich vor Ort auf eigene Kosten ein eigenes Zimmer zu nehmen. Dies sollte jedoch im Vorhinein mit dem Hotel und ebenfalls mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Es ist wichtig – das Problem von Anfang an anzusprechen und das Anliegen dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ansprechpartner können hier die Wachenleitung ´ die Rettungsdienstleitung oder die Person sein ` die solche Fernfahrten organisiert. Bei Problemen empfiehlt es sich – den Betriebsrat einzuschalten.

Es gibt Situationen, in denen eine räumliche Trennung bei der Übernachtung von Kollegen nicht immer verhindert werden kann, beispielsweise auf Schiffen oder U-Booten wo Platzmangel herrscht. In solchen Ausnahmefällen sollte zumindest eine Trennung nach Geschlechtern gewährleistet sein. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich.

Es ist unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber eine gemischt-geschlechtliche Unterbringung in Doppelzimmern anordnet, da dies arbeitsrechtlich nicht zumutbar ist. Es wird in der Regel versucht – gleichgeschlechtliche Teams auf Reisen zu schicken oder andernfalls zwei Zimmer bereitzustellen. Sollte der Arbeitgeber dennoch die gemeinsame Unterbringung in Erwägung ziehen sollte man das 💬 suchen und gegebenenfalls mitteilen: Dass man sich zur Reise nicht in der Lage fühlt, bis das Problem geklärt ist.

Wenn der Arbeitgeber sich weigert angemessene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen kann man im Notfall ein eigenes Zimmer nehmen und versuchen die Kosten zu erstatten. In solchen Fällen ist es ratsam die Rechnung aufzubewahren und gegebenenfalls einzureichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Teilen eines Hotelzimmers mit einem fremden Kollegen in den meisten Fällen nicht akzeptabel ist. Das Anliegen sollte deshalb rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geäußert werden um angemessene Unterkünfte zu erhalten und die Privatsphäre während der dienstlichen Reise zu wahren.






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