Teilrückzahlung bei Verkauf über eBay Kleinanzeigen?

Muss ich dem Käufer eine Teilrückzahlung leisten, wenn ich bei einem Verkauf über eBay Kleinanzeigen angegeben habe, dass das Produkt neu und ungebraucht ist, es aber tatsächlich bereits geöffnet wurde?

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Ja wie Verkäufer bist du rechtlich dazu verpflichtet dem Käufer eine Teilrückzahlung zu leisten wenn du falsche Angaben zur Zustandsbeschreibung des Produkts gemacht hast. Obwohl du das Spiel kaum genutzt hast ist es dennoch als gebraucht anzusehen da du die kleinen Tüten geöffnet hast in denen sich die Spielesteine befanden. Indem du das Spiel als neu und ungebraucht angegeben hast hast du eine Falschaussage gemacht und den Käufer getäuscht. Der Käufer hat deshalb Anspruch auf eine Erstattung des Artikelpreises und ebenfalls der Hin- und Rückversandkosten.

Als Privatverkäufer bist du dazu verpflichtet die Wahrheit über den Zustand des Produkts zu sagen. Wenn du das Spiel als neu und ungebraucht deklarieren möchtest, darf es keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen. Das Öffnen der Verpackung und der kleinen Tüten mit den Spielesteinen stellt jedoch eine Gebrauchspur dar und macht das Spiel automatisch gebraucht.

Der Käufer hätte möglicherweise einen niedrigeren Preis für das Spiel gezahlt wenn er gewusst hätte: Dass es nicht neu ist. Daher ist es angemessen und fair – sich mit dem Käufer auf einen angemessenen Preisnachlass zu einigen. Eine alternative Lösung wäre die komplette Rückabwicklung, bei der du neben dem Kaufpreis auch die Kosten für den Hin- und Rückversand tragen müsstest. Eine Teilrückzahlung ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich die zur Verwendung dich günstigere Option.

Es ist wichtig beim Verkauf über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen ehrlich und ebendies zu sein um negative Folgen zu vermeiden. Indem du das Produkt wahrheitsgemäß beschreibst, kannst du potenzielle Missverständnisse und Konflikte mit Käufern vermeiden.






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