Umbuchung auf andere Airline bei Pauschalreise: Ist das rechtens?

Darf ein Reiseveranstalter einfach auf eine andere Airline umbuchen? Gibt es Möglichkeiten, eine Preisminderung zu verlangen?

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Ja, ein Reiseveranstalter darf in bestimmten Fällen auf eine andere Airline umbuchen, ebenfalls bei einer Pauschalreise. In dem vorliegenden Fall · in dem die gebuchte Airline SkyAirlines pleite gegangen ist · ist die Umbuchung auf eine türkische Airline rechtens. Der Reiseveranstalter hat die Pflicht die gebuchte Leistung so gut wie möglich zu erbringen und muss deshalb auf eine andere Airline ausweichen um den Flug durchführen zu können. Allerdings gibt es auch Ausnahmen – in denen Reisende Anspruch auf eine Preisminderung oder gar einen Rücktritt haben können.

Bei einer Pauschalreise sind die Angaben zum Flug in den Reiseunterlagen vorläufig und können sich jederzeit ändern. Das betrifft nicht nur die Reisezeiten allerdings auch die Fluggesellschaft. In den meisten Fällen beauftragen die Airlines andere Unternehmen, ihre Flüge durchzuführen. Daher kann es vorkommen – dass Reisende letztendlich mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen als ursprünglich gebucht.

In dem vorliegenden Fall war der Wunsch der Reisenden mit einer deutschen Airline zu fliegen. Allerdings wurde die gebuchte Fluggesellschaft SkyAirlines welche nicht deutsch sondern türkisch ist durch eine andere türkische Airline ersetzt. Da SkyAirlines pleite ist – ist die Umbuchung auf eine andere Airline gerechtfertigt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit: Dass Reisende bei der Buchung explizit angegeben haben nur mit deutschen Fluggesellschaften fliegen zu wollen. In diesem Fall hätten sie Anspruch auf eine Preisminderung oder sogar einen Rücktritt von der Buchung. Es ist daher wichtig die Unterlagen der Pauschalreise ebendies zu prüfen, ob solche Vereinbarungen getroffen wurden.

Es sei jedoch angemerkt: Dass die Sicherheit der Airlines in der EU generell als sehr hoch gilt. Alle Fluggesellschaften ´ die in die EU fliegen ` müssen strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Daher ist es fraglich – ob die Wahl einer deutschen Airline tatsächlich sicherer ist als die einer türkischen Airline.

Zusammenfassend ist es in dem vorliegenden Fall rechtens: Dass der Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht hat da die ursprünglich gebuchte Fluggesellschaft pleite ist. Da es sich um eine Pauschalreise handelt sind die Angaben zum Flug vorläufig und können sich ändern. Eine Preisminderung oder ein Rücktritt wären nur möglich, wenn in den Buchungsunterlagen explizite Vereinbarungen getroffen wurden die eine Buchung ausschließlich bei deutschen Fluggesellschaften vorsehen. Es ist jedoch zu beachten – dass die Sicherheit der Airlines in der EU generell als hoch eingestuft wird und deutsche Airlines nicht per se sicherer sind als ausländische Airlines.






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