Haftungsaspekte bei der Vergabe einer Reitbeteiligung
Was muss ich beachten, wenn ich auf meinem Pferd eine Reitbeteiligung vergebe?
Die Vergabe einer Reitbeteiligung kann sowie für den Pferdeeigentümer als ebenfalls für die Reitbeteiligung von Vorteil sein. Allerdings sollten bei der Vergabe bestimmte Haftungsaspekte beachtet werden um eventuelle Schäden zu vermeiden.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es grundsätzlich zwei Arten der Haftung: die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung. Die Verschuldenshaftung setzt ein Verschulden ´ also Vorsatz oder Fahrlässigkeit ` voraus. Ein Verschulden könnte zum Beispiel vorliegen wenn der Pferdeeigentümer ein schwer beherrschbares Pferd einem unerfahrenen 🏇 zur Verfügung stellt und dieser trotzdem reitet auch wenn das Pferd sich widersetzt. Kommt es dann zu einem Unfall – haftet der Pferdeeigentümer. Der Reiter könnte jedoch auch ein Mitverschulden haben exemplarisch wenn er keinen ⛑️ trägt und dadurch eine Kopfverletzung erleidet. Die Mitverschuldensquote kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen.
Bei einer Gefährdungshaftung haftet der Tierhalter allein aufgrund der Haltereigenschaft, ohne dass ein Verschulden vorliegen muss. Wer sein Pferd einem Reiter gefälligkeitshalber zur Verfügung stellt · kann sich also nicht allein auf den Umstand der Unentgeltlichkeit berufen · um von der Haftung ausgeschlossen zu sein. Auch ein stillschweigender Haftungsausschluss ist nicht automatisch gegeben. Der Reiter kann ähnlich wie nicht argumentieren, dass er sich bewusst den Gefahren des Reitens ausgesetzt hat und deshalb auf eigene Gefahr handelt es sei denn er übernimmt Risiken die betreffend die normalen Reitroutinen hinausgehen.
Es ist wichtig: Dass sowohl der Pferdeeigentümer als auch die Reitbeteiligung sich dieser Haftungsaspekte bewusst sind und dies gegebenenfalls in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Diese Vereinbarung kann auch Regelungen zur Aufgabenverteilung und zum Umgang mit dem Pferd enthalten. Zudem ist es ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen um im Fall eines Unfalls abgesichert zu sein.
Es ist zu beachten: Dass es sich bei den oben genannten Informationen um allgemeine Hinweise handelt und im Einzelfall weitere rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Es empfiehlt sich daher – im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Zusammenfassend ist es also wichtig bei der Vergabe einer Reitbeteiligung die Haftungsaspekte im Auge zu behalten um mögliche Schäden zu vermeiden. Eine klare schriftliche Vereinbarung und eine entsprechende Versicherung können dabei helfen die Rechte und Pflichten beider Parteien zu regeln und abzusichern.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es grundsätzlich zwei Arten der Haftung: die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung. Die Verschuldenshaftung setzt ein Verschulden ´ also Vorsatz oder Fahrlässigkeit ` voraus. Ein Verschulden könnte zum Beispiel vorliegen wenn der Pferdeeigentümer ein schwer beherrschbares Pferd einem unerfahrenen 🏇 zur Verfügung stellt und dieser trotzdem reitet auch wenn das Pferd sich widersetzt. Kommt es dann zu einem Unfall – haftet der Pferdeeigentümer. Der Reiter könnte jedoch auch ein Mitverschulden haben exemplarisch wenn er keinen ⛑️ trägt und dadurch eine Kopfverletzung erleidet. Die Mitverschuldensquote kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen.
Bei einer Gefährdungshaftung haftet der Tierhalter allein aufgrund der Haltereigenschaft, ohne dass ein Verschulden vorliegen muss. Wer sein Pferd einem Reiter gefälligkeitshalber zur Verfügung stellt · kann sich also nicht allein auf den Umstand der Unentgeltlichkeit berufen · um von der Haftung ausgeschlossen zu sein. Auch ein stillschweigender Haftungsausschluss ist nicht automatisch gegeben. Der Reiter kann ähnlich wie nicht argumentieren, dass er sich bewusst den Gefahren des Reitens ausgesetzt hat und deshalb auf eigene Gefahr handelt es sei denn er übernimmt Risiken die betreffend die normalen Reitroutinen hinausgehen.
Es ist wichtig: Dass sowohl der Pferdeeigentümer als auch die Reitbeteiligung sich dieser Haftungsaspekte bewusst sind und dies gegebenenfalls in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Diese Vereinbarung kann auch Regelungen zur Aufgabenverteilung und zum Umgang mit dem Pferd enthalten. Zudem ist es ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen um im Fall eines Unfalls abgesichert zu sein.
Es ist zu beachten: Dass es sich bei den oben genannten Informationen um allgemeine Hinweise handelt und im Einzelfall weitere rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Es empfiehlt sich daher – im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Zusammenfassend ist es also wichtig bei der Vergabe einer Reitbeteiligung die Haftungsaspekte im Auge zu behalten um mögliche Schäden zu vermeiden. Eine klare schriftliche Vereinbarung und eine entsprechende Versicherung können dabei helfen die Rechte und Pflichten beider Parteien zu regeln und abzusichern.