Kann ein Professor von der Uni fliegen, wenn er immer "Studenten" sagt?
Unter welchen Bedingungen können Professoren aufgrund ihrer Sprachwahl oder politischen Ansichten von Universitäten entlassen werden?
In der deutschen Hochschullandschaft erwächst häufig eine spannende Debatte zur Verwendung von Sprache. Professoren bedienen sich Initiativen. Doch was passiert, wenn eine akademische Leitung einen eigenen Sprachgebrauch pflegt um den genderneutralen Anforderungen der Zeit Rechnung zu tragen? Für den Professor der weiterhin "Studenten" sagt – und nicht "Studierende" – könnte das weitreichende Folgen haben. Welche Maßnahmen seitens der Universität sind denkbar?
Die aktuelle rechtliche Situation ist eindeutig. Ein Professor kann nicht entlassen werden nur weil er das generische Maskulinum verwendet. Es ist ein fest verankertes Prinzip der deutschen Sprachkultur. Der Begriff "Studenten" wird nach wie vor weitgehend akzeptiert. Dennoch – der Druck zur Genderneutralität wächst. Universitäten setzen zunehmend auf geschlechtergerechte Sprache. Diese Forderungen sind also nicht unberechtigt. Sind sie verpflichtend oder einfach nur eine zeitgenössische Empfindung?
Professoren sind » rechtlich gesehen « Beamte. Damit genießen sie einen besonderen Schutz. Ihre Entlassung kann nur unter extremen Umständen erfolgen. So verankert das Grundgesetz,5 Absatz 3 die Freiheit der Lehre. Politische Einflüsse auf ihre Arbeit sind also tabu. Hier kommt die Frage auf: Könnte die Unterstützung der AfD als schwerwiegende Verfehlung gewertet werden? Dies ist problematisch.
Die AfD ist eine kontrovers diskutierte politische Partei. Ihre Werte stehen im Widerspruch zu vielen gesellschaftlichen Ansichten. Ein Professor ´ der diese Partei unterstützt ` agiert in einem rechtlich geschützten Rahmen. Das bedeutet nicht – dass es unproblematisch bleibt. In der Öffentlichkeit könnte das zu einem Skandal führen. Die Reputationsschäden für die Universität wären dadurch nicht zu unterschätzen. Presseberichte und öffentliche Resonanz könnten die Situation weiter verschärfen.
Weiterhin ist die Verwendung des Begriffs "Studenten" nicht notwendigerweise ein Indikator für politische Gesinnung. Die Motivation dafür kann vielfältig sein. Oftmals hängen solche Sprachgewohnheiten von regionalen Besonderheiten oder individuellen Vorlieben ab. Der Sprachgebrauch ist also eine persönliche Angelegenheit.
Zuletzt kann man folgern: Professoren genießen in Deutschland einen hohen Schutz. Sie können nicht von der Universität entlassen werden, nur weil sie das Wort "Studenten" benutzen oder ihre Unterstützung für eine politische Partei zur Schau stellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar. Diese Freiheit ist ein wichtiges Gut der akademischen Kultur das es zu schützen gilt. Somit bleibt der Professor weiterhin Teil seiner Universität, solange er sich an die Regeln der Lehre hält.
Die aktuelle rechtliche Situation ist eindeutig. Ein Professor kann nicht entlassen werden nur weil er das generische Maskulinum verwendet. Es ist ein fest verankertes Prinzip der deutschen Sprachkultur. Der Begriff "Studenten" wird nach wie vor weitgehend akzeptiert. Dennoch – der Druck zur Genderneutralität wächst. Universitäten setzen zunehmend auf geschlechtergerechte Sprache. Diese Forderungen sind also nicht unberechtigt. Sind sie verpflichtend oder einfach nur eine zeitgenössische Empfindung?
Professoren sind » rechtlich gesehen « Beamte. Damit genießen sie einen besonderen Schutz. Ihre Entlassung kann nur unter extremen Umständen erfolgen. So verankert das Grundgesetz,5 Absatz 3 die Freiheit der Lehre. Politische Einflüsse auf ihre Arbeit sind also tabu. Hier kommt die Frage auf: Könnte die Unterstützung der AfD als schwerwiegende Verfehlung gewertet werden? Dies ist problematisch.
Die AfD ist eine kontrovers diskutierte politische Partei. Ihre Werte stehen im Widerspruch zu vielen gesellschaftlichen Ansichten. Ein Professor ´ der diese Partei unterstützt ` agiert in einem rechtlich geschützten Rahmen. Das bedeutet nicht – dass es unproblematisch bleibt. In der Öffentlichkeit könnte das zu einem Skandal führen. Die Reputationsschäden für die Universität wären dadurch nicht zu unterschätzen. Presseberichte und öffentliche Resonanz könnten die Situation weiter verschärfen.
Weiterhin ist die Verwendung des Begriffs "Studenten" nicht notwendigerweise ein Indikator für politische Gesinnung. Die Motivation dafür kann vielfältig sein. Oftmals hängen solche Sprachgewohnheiten von regionalen Besonderheiten oder individuellen Vorlieben ab. Der Sprachgebrauch ist also eine persönliche Angelegenheit.
Zuletzt kann man folgern: Professoren genießen in Deutschland einen hohen Schutz. Sie können nicht von der Universität entlassen werden, nur weil sie das Wort "Studenten" benutzen oder ihre Unterstützung für eine politische Partei zur Schau stellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar. Diese Freiheit ist ein wichtiges Gut der akademischen Kultur das es zu schützen gilt. Somit bleibt der Professor weiterhin Teil seiner Universität, solange er sich an die Regeln der Lehre hält.