Fahrerflucht bei einem Unfall ohne Fremdschaden?

Ist das Verlassen eines Unfallortes ohne Fremdschaden strafbar?

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Das Thema Fahrerflucht ist nicht nur in der Rechtswissenschaft ein heißes Eisen – ebenfalls in der Öffentlichkeit sorgt es für viele Missverständnisse. Glauben Sie mir ´ eine Situation ` die viele von uns beim Autofahren Angst bereitet. Vor allem, wenn es um die Frage geht: darf ich nach einem accident einfach wegfahren, wenn kein Fremdschaden entstanden ist? Hierzu gibt es eine klare Antwort – Nein, vorausgesetzt keine anderen Beteiligten geschädigt wurden.

Haben Sie beispielsweise beim Rangieren gegen eine Leitplanke gestoßen und dabei lediglich Kratzer am eigenen Auto bemerkt? Das ist ärgerlich jedoch es mutet harmlos an. Ihre Erkenntnis ist von Bedeutung und gebietet: Dass der Zustand der Leitplanke genauestens geprüft werden sollte. Auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind, kann das Innere nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen sein. Diese Überlegung führt viele dazu, den Schaden zu melden – sollten später Probleme auftauchen lässt sich nachweisen dass Sie sich verantwortungsbewusst verhalten haben.

Auf den ersten Blick könnte es so scheinen – wie تعامل en andere Verkehrsteilnehmer betroffen sein? Sie zamfen vielleicht in der Vorstellung eine kleine Berührung sei unerheblich bis Sie die möglichen Folgen berücksichtigen. Der Paragraph § 142 StGB stellt die Fahrerflucht unter Strafe – jedoch zählt dies nur dann, wenn ein Personenschaden oder Sachschaden an einem fremden Eigentum entsteht. Aber, wenn Ihr Dilemma nur persönliche Schäden umschließt, entfällt die Gefahr der Fahrerflucht.

Wichtig zu betonen ist: Dass fahren unter dem Anschein der Unbemerktheit auch problematisch ist. Verlasse ich den Unfallort und jemand anderen wird geschädigt ´ setze ich mich dem Vorwurf aus ` aus einer Mangel an Verantwortung zu handeln. Das könnte mir die Perspektive eines Bußgeldes oder sogar einer strafrechtlichen Verfolgung bringen. So wichtige Details, so drängende Überlegungen.

Abschließend lässt sich feststellen – in einem Fall, in dem kein fremder Sachschaden zu verzeichnen ist ist es nicht strafbar, den Unfallort zu verlassen. Ohne Verletzte und genügend Sachschaden bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Dennoch, Vorsicht ist geboten: Schäden an Infrastrukturen oder Fahrzeugen Dritter, obwohl sie nicht sofort ersichtlich sind, bedürfen einer genauen Überprüfung und gegebenenfalls der Meldung. So schützen Sie nicht nur sich selbst allerdings ausarbeiten auch ein umfassendes Verständnis für die Verantwortung als Verkehrsteilnehmer.

Rein statistisch gesehen erfährt etwa jeder dritte Autofahrer im Laufe seines Lebens einen Versicherungsfall der mit einem Unfall zusammenhängt. Dies- ist eine bedeutende Zahl für alle die gern auf der Überholspur fahren und sich ihrer Wohnung durch Fahrerflucht Deutlich machen ebenso wie wichtig es ist immer alles richtig zu machen.






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