Einfluss von Taschengeld auf die Sozialhilfe: Gibt es Einschränkungen?
Hat das Jobcenter Auswirkungen auf das Einkommen meiner Mutter, wenn ich Zeitung austrage?
Ja das Jobcenter berücksichtigt das Einkommen das du durch das Zeitungsaustragen verdienst, bei der Berechnung der Sozialhilfe deiner Mutter. Es gibt jedoch Freibeträge ´ die von deinem Einkommen abgezogen werden ` bevor es auf den Bedarf angerechnet wird.
Laut Paragraf 11b des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € Brutto auf Erwerbseinkommen der nicht auf den Bedarf angerechnet wird. Wenn dein monatliches Einkommen über 100 € Brutto liegt, werden 20 % von 100 € bis 1000 € Brutto als Freibetrag hinzugerechnet. Für Einkommen zwischen 1000 € und 1200 € Brutto gibt es zusätzlich 10 % Freibetrag.
Angenommen, du verdienst monatlich 450 € Brutto durch das Zeitungsaustragen. Damit würdest du einen Freibetrag von 170 € erhalten. Dieser Betrag wird theoretisch von deiner Mutter abgezogen und das anrechenbare Erwerbseinkommen würde voraussichtlich maximal 280 € betragen. Das Jobcenter würde dann diesen Betrag nicht weiterhin für deinen Bedarf an deine Mutter überweisen. Ihr müsstet dann intern klären, dass du diese theoretischen 170 € Freibetrag behalten kannst und sie an deine Mutter zahlst.
Es gibt jedoch eine Ausnahme wenn du noch zur Schule gehst. Suche im Internet nach "ALG-2 Ferienjob" und lies nach was dazu geschrieben steht. In den Ferien kannst du bis zu 2400 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen. Bei höherem Erwerbseinkommen gelten dann wieder die normalen Freibeträge nach Paragraf 11b SGB II.
Insgesamt ist es also möglich Taschengeld durch das Zeitungsaustragen zu verdienen jedoch das Jobcenter wird dieses Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter anrechnen. Es ist wichtig · die genauen Bestimmungen zu kennen und sich beim Jobcenter zu erkundigen · um mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Sozialhilfe zu verstehen.
Laut Paragraf 11b des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € Brutto auf Erwerbseinkommen der nicht auf den Bedarf angerechnet wird. Wenn dein monatliches Einkommen über 100 € Brutto liegt, werden 20 % von 100 € bis 1000 € Brutto als Freibetrag hinzugerechnet. Für Einkommen zwischen 1000 € und 1200 € Brutto gibt es zusätzlich 10 % Freibetrag.
Angenommen, du verdienst monatlich 450 € Brutto durch das Zeitungsaustragen. Damit würdest du einen Freibetrag von 170 € erhalten. Dieser Betrag wird theoretisch von deiner Mutter abgezogen und das anrechenbare Erwerbseinkommen würde voraussichtlich maximal 280 € betragen. Das Jobcenter würde dann diesen Betrag nicht weiterhin für deinen Bedarf an deine Mutter überweisen. Ihr müsstet dann intern klären, dass du diese theoretischen 170 € Freibetrag behalten kannst und sie an deine Mutter zahlst.
Es gibt jedoch eine Ausnahme wenn du noch zur Schule gehst. Suche im Internet nach "ALG-2 Ferienjob" und lies nach was dazu geschrieben steht. In den Ferien kannst du bis zu 2400 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen. Bei höherem Erwerbseinkommen gelten dann wieder die normalen Freibeträge nach Paragraf 11b SGB II.
Insgesamt ist es also möglich Taschengeld durch das Zeitungsaustragen zu verdienen jedoch das Jobcenter wird dieses Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter anrechnen. Es ist wichtig · die genauen Bestimmungen zu kennen und sich beim Jobcenter zu erkundigen · um mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Sozialhilfe zu verstehen.