Kostenerstattung für Mütter von Heimkindern

Gibt es eine Kostenerstattung für Mütter, die ihr Kind im Heim haben, wenn sie z.B. einen Ausflug machen oder Lebensmittel für das Kind benötigen, während es bei ihnen übernachtet?

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Kostenerstattungen für Mütter von Heimkindern können je nach individueller Situation und finanziellen Mitteln unterschiedlich ausfallen. In der Regel ist es möglich, eine Verpflegungspauschale und gegebenenfalls ebenfalls Fahrtkosten für Besuche und Übernachtungen des Kindes bei der Mutter erstattet zu bekommen. Allerdings hängt die genaue Höhe der Erstattungen von verschiedenen Faktoren ab, ebenso wie beispielsweise dem Einkommen der Mutter und dem finanziellen Budget des Jugendamts.

Wenn das Kind im Heim oder in einer betreuten Wohngruppe lebt und regelmäßige Besuchskontakte mit der Mutter stattfinden, kann eine Verpflegungspauschale für die Übernachtungen des Kindes bei der Mutter beantragt werden. Die Höhe dieser Pauschale beträgt in der Regel etwa 6 💶 pro Tag und Kind. Der Nachweis über die Besuchskontakte wird von der Einrichtung ausgestellt und muss dem zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamts vorgelegt werden. Dieser leitet den Nachweis dann an die wirtschaftliche Jugendhilfe weiter, die welche Besuchstage auszahlt.

Allerdings ist zu beachten: Dass Ausflüge im Rahmen der Besuchskontakte in der Regel nicht zusätzlich erstattet werden. Die Verpflegungspauschale deckt die Kosten für die Verpflegung des Kindes während des Besuchs bei der Mutter ab.

Es gibt auch eine Möglichkeit, dass das Heim oder die Einrichtung, in der das Kind lebt, einen Unterhaltungskostenbetrag für die Übernachtungen des Kindes bei der Mutter zahlt. Dieser Betrag beträgt häufig etwa 6⸴50 Euro pro Übernachtung. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Unterstützung möglicherweise nur für Mütter gilt die Hartz IV-Leistungen erhalten und deren Kind nicht im mütterlichen Haushalt lebt.

Passt auf : Dass die genauen Regelungen und Bedingungen für die Kostenerstattung von Mutter-Heimkind-Kontakten von Bundesland zu Bundesland variieren können. Daher ist es ratsam – sich direkt beim örtlichen Jugendamt zu informieren und dort die genauen Bedingungen und Antragsverfahren zu erfragen.






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