Hornhautverkrümmung und Dioptrien: Tauglichkeit für die Polizei NRW?
Erfüllen meine Sehstärke und meine Hornhautverkrümmung die Anforderungen für die Diensttauglichkeit bei der Polizei NRW?
Aufgrund der von dir angegebenen Sehwerte und deiner Hornhautverkrümmung stellt sich die Frage, ob du die Anforderungen für die Diensttauglichkeit bei der Polizei NRW erfüllst. Basierend auf den Informationen die du geliefert hast kann gesagt werden: Dass du möglicherweise die Voraussetzungen erfüllst gleichwohl müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden.
Die Sehstärke wird durch den Visus angegeben der den Fähigkeiten eines Menschen entspricht, Details aus einer bestimmten Entfernung zu erkennen. Ein Visus von 1⸴0 entspricht einer normalen Sehstärke, während ein Visus von 0⸴5 darauf hinweisen könnte, dass die Sehkraft eingeschränkt ist. In deinem Fall liegt der Visus bei 0⸴8 was im akzeptierten Rahmen liegt.
Die Polizei NRW legt bestimmte Richtlinien für die visuelle Leistungsfähigkeit fest. Bei Bewerbern unter 20 Jahren muss der Visus mindestens 0⸴5 betragen, während bei Bewerbern über 20 Jahren ein Visus von mindestens 0⸴3 gefordert wird. Da dein Visus mit 0⸴8 über diesen Mindestanforderungen liegt, erfüllst du diese Kriterien.
Allerdings solltest du beachten, dass du als Brillenträger auf dem besseren Auge einen Visus von 1⸴0 erreichen musst wenn du mit Sehhilfe also einer Brille oder Kontaktlinsen die erforderliche Sehleistung erreichst. Es ist wichtig sicherzustellen ´ dass du deine Brille während des Sehtests trägst ` um eine genaue Beurteilung deiner Sehkraft zu erhalten.
Neben dem Visus spielen ebenfalls die Anforderungen an die Korrektur von Fehlsichtigkeiten eine Rolle. Bei einer Hornhautverkrümmung, auch Astigmatismus genannt ist die Hornhaut unregelmäßig geformt und führt zu einer verzerrten Sicht auf Objekte in der Umgebung und/oder Ferne. In deinem Fall beträgt der Zylinderwert -2,25 was auf eine moderate bis starke Hornhautverkrümmung hinweist.
Passt auf : Dass die Tauglichkeit für den Polizeidienst nicht nur von der Sehstärke allein abhängt allerdings auch von anderen Faktoren wie Reaktionsfähigkeit Kontrastsehen und Farbunterscheidung. Diese werden bei der medizinischen Untersuchung ähnlich wie berücksichtigt.
Letztendlich kann nur ein vom Polizeiarzt durchgeführter medizinischer Untersuchung eine beendende Entscheidung über deine Diensttauglichkeit treffen. Es wird deshalb empfohlen ´ dich mit der Polizei NRW in Verbindung zu setzen ` um weitere Informationen zu erhalten und eventuell einen Termin für die medizinische Untersuchung zu vereinbaren.
Die Sehstärke wird durch den Visus angegeben der den Fähigkeiten eines Menschen entspricht, Details aus einer bestimmten Entfernung zu erkennen. Ein Visus von 1⸴0 entspricht einer normalen Sehstärke, während ein Visus von 0⸴5 darauf hinweisen könnte, dass die Sehkraft eingeschränkt ist. In deinem Fall liegt der Visus bei 0⸴8 was im akzeptierten Rahmen liegt.
Die Polizei NRW legt bestimmte Richtlinien für die visuelle Leistungsfähigkeit fest. Bei Bewerbern unter 20 Jahren muss der Visus mindestens 0⸴5 betragen, während bei Bewerbern über 20 Jahren ein Visus von mindestens 0⸴3 gefordert wird. Da dein Visus mit 0⸴8 über diesen Mindestanforderungen liegt, erfüllst du diese Kriterien.
Allerdings solltest du beachten, dass du als Brillenträger auf dem besseren Auge einen Visus von 1⸴0 erreichen musst wenn du mit Sehhilfe also einer Brille oder Kontaktlinsen die erforderliche Sehleistung erreichst. Es ist wichtig sicherzustellen ´ dass du deine Brille während des Sehtests trägst ` um eine genaue Beurteilung deiner Sehkraft zu erhalten.
Neben dem Visus spielen ebenfalls die Anforderungen an die Korrektur von Fehlsichtigkeiten eine Rolle. Bei einer Hornhautverkrümmung, auch Astigmatismus genannt ist die Hornhaut unregelmäßig geformt und führt zu einer verzerrten Sicht auf Objekte in der Umgebung und/oder Ferne. In deinem Fall beträgt der Zylinderwert -2,25 was auf eine moderate bis starke Hornhautverkrümmung hinweist.
Passt auf : Dass die Tauglichkeit für den Polizeidienst nicht nur von der Sehstärke allein abhängt allerdings auch von anderen Faktoren wie Reaktionsfähigkeit Kontrastsehen und Farbunterscheidung. Diese werden bei der medizinischen Untersuchung ähnlich wie berücksichtigt.
Letztendlich kann nur ein vom Polizeiarzt durchgeführter medizinischer Untersuchung eine beendende Entscheidung über deine Diensttauglichkeit treffen. Es wird deshalb empfohlen ´ dich mit der Polizei NRW in Verbindung zu setzen ` um weitere Informationen zu erhalten und eventuell einen Termin für die medizinische Untersuchung zu vereinbaren.