Darf ein Busfahrer Fahrgäste wegen Geruchsbelästigung durch Essen aus dem Bus verweisen?

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Darf ein Busfahrer Fahrgäste aufgrund von Geruchsbelästigung durch Essen verweisen? Diese Frage stellt sich in der Diskussion über die Beförderungsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr. Der Busfahrer hat in der Regel das Recht dazu — er kann Fahrgäste verweisen, wenn diese während der Fahrt Essen konsumieren und dadurch unangenehme Gerüche verbreiten. Dieses Vorgehen basiert auf den sicherheitsrelevanten Bestimmungen und der Verantwortung des Fahrers für die Sauberkeit im Bus.

In vielen Städten ist es üblich: Dass Essen und Trinken in Bussen untersagt sind. Der Hintergrund ist klar: Man möchte nicht nur den Bus sauber halten, allerdings ebenfalls die anderen Fahrgäste vor unangenehmen Gerüchen und Überresten des Essens schützen. Das Essen im Bus führt nicht nicht häufig zu Verunreinigungen die Mechanismen des Hygiene-Managements in der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur beeinträchtigen können.

In dem konkreten Beispiel » das zur Diskussion steht « hatten Fahrgäste Currywurst mit 🍟 konsumiert. Der durch den Verzehr entstehende Geruch hatte sich offenbar schnell im gesamten Bus ausgebreitet. Der Fahrer konnte hier nicht einfach darüber hinwegsehen. Trotz des Angebots der Fahrgäste, ihr Essen einzupacken und später fortzusetzen, war die Entscheidung des Busfahrers eindeutig: Verweisen war die gewählte Maßnahme.

Es ist entscheidend die Verantwortung des Busfahrers zu beachten. Er hat das Hausrecht im Bus und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann er die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Diese reichen im Extremfall bis zur Aufforderung eines Fahrgastes, den Bus zu verlassen.

Um Konflikte zu vermeiden ist es für Fahrgäste ratsam sich an die geltenden Beförderungsregeln zu halten. Kommt es dennoch zu einem Vorfall wie dem genannten ist es ratsam der Entscheidung des Busfahrers Folge zu leisten – auch wenn man möglicherweise anderer Meinung ist. Verständnis für die Situation kann in solch einem Moment von Bedeutung sein.

Besonderer Konist die aktuelle COVID-19-Pandemie. In vielen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Das Trinken oder Essen während der Fahrt ist unter diesen Umständen stark eingeschränkt und oft nicht möglich. Dadurch wird in der Regel davon ausgegangen, dass Essen und Trinken im Bus nicht gestattet sind — auch zur Minimierung von Infektionsrisiken.

Zusammenfassend ergibt sich: Dass ein Busfahrer durchaus das Recht hat Fahrgäste aus dem Bus zu verweisen, wenn essensbedingte Geruchsbelästigung vorliegt. Um eine angenehme Fahrt für alle zu gewährleisten und Konflikte zu vermeiden ´ ist es wichtig ` sich an die geltenden Beförderungsregeln zu halten.






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