Korrekte Schreibweise von Straßennamen mit "Zum"

Wie schreibe ich richtig: "Herr Mustermann, wohnhaft in Zum Heisterhagen 9, 34117 Kassel" oder "Herr Mustermann, wohnhaft Zum Heisterhagen 9, 34117 Kassel"?

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Die korrekte Schreibweise lautet: "Herr Mustermann, wohnhaft Zum Heisterhagen 9⸴34117 Kassel". Das "in" vor "Zum Heisterhagen 9″ ist überflüssig und wird nicht benötigt.

Die Verwendung von "in" vor einem Straßennamen ist umgangssprachlich und wird oft fälschlicherweise verwendet. Es ist jedoch nicht notwendig und wird ebenfalls nicht offiziell verwendet. Man schreibt auch nicht "Frau Müller, wohnhaft in der Meierstraße", allerdings "Frau Müller, wohnhaft Meierstraße".

Die Angabe "wohnhaft" wird in der Adressierung eines Briefes oft verwendet um klarzustellen, dass die Person an der angegebenen Adresse wohnt. Nach "wohnhaft" folgt normalerweise ein Doppelpunkt und dann die genaue Adresse, in diesem Fall "Zum Heisterhagen 9⸴34117 Kassel". Es wird jedoch kein "in" vor der Straße verwendet.

Passt auf : Dass die korrekte Schreibweise von Straßennamen und Adressen von Land zu Land und manchmal sogar von Region zu Region variieren kann. In einigen Ländern oder Regionen wird möglicherweise eine andere Konvention verwendet und es kann erforderlich sein, das "wohnhaft" oder "in" vor der Straße einzufügen. In Deutschland ist es jedoch üblich, das "in" wegzulassen.

Es ist auch wichtig anzumerken: Die Postzustellung in den meisten Fällen nicht davon abhängt, ob das "in" vor der Straße steht oder nicht. Solange die Adresse korrekt geschrieben ist und alle erforderlichen Informationen enthält (wie Postleitzahl und Stadt), wird der Brief in der Regel zugestellt.

Insgesamt ist es ratsam, sich an die offizielle Konvention für die Schreibweise von Straßennamen zu halten um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Post korrekt zugestellt wird.






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