Unterschrift unter Nötigung und Drohungen: Kann man sie widerrufen?
Wie kann man eine unter Nötigung geleistete Unterschrift anfechten? In Deutschland ist die Frage, ob eine Unterschrift, die unter Nötigung und Drohung geleistet wurde, widerrufen werden kann, von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Eine solche Unterschrift ist nicht nur rechtlich anfechtbar, sondern auch ungültig. Das bedeutet: Man kann sie widerrufen. Jedoch ist der Prozess nicht so einfach, wie es scheint. Zunächst muss man Beweise für die Nötigung und Drohungen sammeln.