Hilfe zur Pflege - Wie oft muss der Antrag gestellt werden?
Muss der Antrag auf "Hilfe zur Pflege" jährlich erneuert werden oder gilt er für den gesamten Zeitraum bis zum Tod des Pflegebedürftigen? Der Antrag auf "Hilfe zur Pflege" muss in der Regel nicht jährlich erneuert werden. Einmal gestellt, gilt er für den gesamten Zeitraum bis zum Tod des Pflegebedürftigen. Allerdings muss der Antragssteller regelmäßig Informationen über sein Einkommen und sein Vermögen beim Sozialamt einreichen.