Rückerstattung der Versandkosten bei Rückgabe eines verkauften Artikels
Muss meine Mutter die Versandkosten zurückerstatten, wenn ein verkaufter Artikel zurückgegeben wird? Nein, deine Mutter muss die Versandkosten nicht zurückerstatten. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gilt das Widerrufsrecht nicht. Eine Rücknahme des Artikels wäre rein freiwillig und aus Kulanz erfolgt. In diesem Fall hat die Käuferin das Eigentum an dem Artikel erlangt und kann damit machen, was sie möchte, einschließlich der Rücksendung.