Unterhalt und Kindergeld im Anerkennungsjahr als Erzieherin
Erhalte ich während meines Anerkennungsjahrs als Erzieherin noch Unterhalt und Kindergeld? Gemäß der aktuellen Gesetzgebung hast du während deines Anerkennungsjahrs als Erzieherin keinen Anspruch auf Unterhalt mehr, da dein Nettoeinkommen von 1.000-1.200€ höher ist als der Unterhaltsanspruch von 735€ für Kinder in Ausbildung. Dein Vater bzw. deine Eltern sind nur bis zum Ende deiner Erstausbildung bzw. deines Studiums unterhaltspflichtig.