Verkürzt der Besitz des Führerscheins Klasse T die Probezeit beim Führerschein Klasse B?
Wird die Probezeit beim Führerschein Klasse B verkürzt, wenn man bereits den Führerschein Klasse T besitzt? Nein, der Besitz des Führerscheins Klasse T hat keinen Einfluss auf die Probezeit beim Führerschein Klasse B. Die Probezeit kann nur durch den Besitz bestimmter anderer Führerscheinklassen verkürzt werden. Die Probezeit beim Führerschein Klasse B dauert normalerweise zwei Jahre. Allerdings gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen.