Traktoren mit 40 km/h - Welche Voraussetzungen gelten für die Führerscheinklasse L?

Darf man immer einen Schlepper mit der Führerscheinklasse L fahren, wenn ein 40 km/h Schild darauf ist? Spielt die Größe des Traktors eine Rolle?

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Du darfst den Traktor mit der Führerscheinklasse L fahren, wenn er tatsächlich nur eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hat. Das Vorhandensein eines 40 km/h Schildes alleine reicht nicht aus. Die Größe des Traktors spielt dabei keine Rolle.

Um einen Traktor mit der Führerscheinklasse L fahren zu dürfen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Grundsätzlich darfst du einen Schlepper mit der Klasse L fahren, solange er eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h hat und über eine grüne Nummer verfügt. Die Größe des Traktors spielt dabei keine Rolle.

Das Vorhandensein eines 40 km/h Schildes alleine bedeutet nicht automatisch, dass du den Traktor mit der Führerscheinklasse L fahren darfst. Essenziell bleibt: Dass der Traktor tatsächlich nur eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erreicht. Dies wird durch eine technische Begrenzung des Motors oder der Getriebeübersetzung sichergestellt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist in den Fahrzeugpapieren des Traktors vermerkt.

Die Größe des Traktors hat hingegen keinen Einfluss darauf, ob du ihn mit der Führerscheinklasse L fahren darfst. Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Größe von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, solange sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten.

Es ist jedoch zu beachten: Dass die Führerscheinklasse L Einschränkungen in Bezug auf die Anhänger zieht. Mit der Klasse L darfst du nur Anhänger ziehen, die welche zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du einen Traktor mit der Führerscheinklasse L fahren darfst, wenn er tatsächlich nur 40 km/h fährt und über eine grüne Nummer verfügt. Die Größe des Traktors spielt dabei keine Rolle. Es ist jedoch zu beachten: Dass du mit der Klasse L nur Anhänger ziehen darfst die die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.






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