Verkürzt der Besitz des Führerscheins Klasse T die Probezeit beim Führerschein Klasse B?
Verkürzt der Besitz des Führerscheins Klasse T die Probezeit beim Führerschein Klasse B? Die Frage ist eindeutig. Der Führerschein der Klasse T hat keinerlei Einfluss auf die Probezeit des Führerscheins der Klasse B. Dies ist eine klare und unmissverständliche Regelung. In Deutschland verläuft die Probezeit für den Führerschein Klasse B in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren. Allerdings gibt es spezielle Ausnahmen, die auf den Führerschein Klasse A1 zutreffen.