Muss mein Vater meine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden?
Muss mein Vater meine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden und die entsprechende Abgabe zahlen, obwohl er lediglich im Mietvertrag steht, aber nicht tatsächlich einzieht? Nein, dein Vater muss deine Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelden oder die entsprechende Abgabe zahlen. Da er nicht der Mieter ist und nicht tatsächlich in der Wohnung wohnt, besteht keine Meldepflicht für ihn. Es reicht aus, dass du als Hauptmieter eingetragen bist und die Wohnung tatsächlich nutzt.