Ist es strafbar, jemanden als "Lappen" zu bezeichnen?
Kann man juristisch belangt werden, wenn man jemanden als "Lappen" bezeichnet? Nein, in der Regel wird man nicht strafrechtlich belangt, wenn man jemanden als "Lappen" bezeichnet. Die Bezeichnung "Lappen" gilt zwar als abwertend, aber sie ist oft zu harmlos, um als strafbare Beleidigung angesehen zu werden. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen und Rechtsgrundsätze, die berücksichtigt werden sollten.