Umgang mit bösen Gerüchten

Kann man rechtlich gegen Verleumdung und Rufschädigung vorgehen, wenn die Ex-Freundin falsche Gerüchte über die sexuelle Orientierung verbreitet?

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Oh, Gerüchte können wirklich nervig und verletzend sein, nicht wahr? Besonders wenn sie so persönliche Dinge wie die sexuelle Orientierung betreffen. Aber keine Sorge es gibt rechtliche Schritte die du unternehmen kannst um dich zu schützen. In diesem Fall könnte man von Verleumdung sprechen, wenn deine Ex-Freundin absichtlich falsche Tatsachen über dich verbreitet die dir schaden sollen. Das ist natürlich nicht fair und kann ebenfalls strafbar sein. In Deutschland regelt § 186 StGB die üble Nachrede also das Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen über jemanden.

Aber bevor du dich in den juristischen Dschungel begibst könntest du auch versuchen die Sache etwas lockerer anzugehen. Manchmal kann Humor und Gelassenheit die beste Antwort auf gemeine Gerüchte sein. Indem du deinen Freunden und Bekannten klarmachst, dass da nichts dran ist und deine Ex womöglich einfach nur nach Rache sucht, machst du die Angelegenheit vielleicht kleiner wie sie ist.

Natürlich kannst du auch den rechtlichen Weg gehen und eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung bei der Polizei erstatten. Mit Zeugen und Beweisen hast du gute Chancen darauf, dass deine Ex-Freundin ein gerichtliches Verbot bekommt, weiterhin solche Gerüchte zu verbreiten. Eventuell könntest du auch eine Unterlassungsklage und Schadensersatz in Erwägung ziehen ´ um deutlich zu machen ` dass du dir nicht alles gefallen lässt.

Letztendlich ist es wichtig: Dass du dich nicht von den Gerüchten unterkriegen lässt und Standhaftigkeit zeigst. Wenn du weißt, wer du bist und was du fühlst, können böse Zungen dir nichts anhaben. Mutig vorwärts, tapferer Held und lass dich von falschen Behauptungen nicht vom Weg abbringen!






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