Die Strafbarkeit von DDoS-Angriffen
Kann ein DDoS-Angriff zurückverfolgt werden und ist er strafbar? Ja, ein DDoS-Angriff ist strafbar. Gemäß § 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB handelt es sich hierbei um Computersabotage. Die Strafe dafür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein. Wenn eine Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung ist, kann die Strafe sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.