Strafe für das Stehlen eines Radiergummis?
Klein aber oho – das gilt auch für einen Radiergummi. Wer auch nur an Diebstahl denkt, muss verstehen: Dieleiht immer Folgen. Selbst das unauffällige Stehlen eines Radiergummis aus einem Geschäft kann eine rechtliche Grauzone darstellen. Die Gesetze sind klar; § 242 StGB definiert den Diebstahl. Es spielt dabei keine Rolle, ob das geklaute Gut kaum einen Wert hat. Ein unrechtmäßiges Aneignen fremden Eigentums bleibt unbestritten.