Titel: Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Frankreich nach Deutschland: Ist das erlaubt?
Kann man Böller aus Frankreich einfach so nach Deutschland bringen? Gibt es beim Zoll Probleme wie bei polnischen Böllern? Die Thematik rund um die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, speziell aus Frankreich nach Deutschland, ist vielschichtig. Die Regelungen, die hierzulande gelten, sind klar umrissen. Zunächst einmal – keine Feuerwerkskörper ohne deutsches Prüfsiegel. Solche Produkte sind in Deutschland im Grunde genommen verboten.