Anspruch der Enkelkinder auf das Erbe ihrer Großeltern
Haben Enkelkinder Anspruch auf das Erbe ihrer Großeltern, wenn deren Eltern noch leben? Nein, Enkelkinder haben keinen Anspruch auf das Erbe ihrer Großeltern, solange ihre Eltern noch am Leben sind. Der Pflichtteilsanspruch besteht nur zwischen Eltern und Kindern, nicht zwischen Großeltern und Enkelkindern. Der Erbanspruch geht in erster Linie auf die direkten Nachkommen über, erst wenn diese ausschlagen oder verstorben sind, kommen die Enkelkinder als gesetzliche Erben infrage.