Ab wann darf ein Grab eingeebnet werden?
Welche Vorgaben gibt es für die Einebnung von Gräbern und wie sind die Regelungen in den verschiedenen Landkreisen? Die Frage nach der Einebnung eines Grabes steht in engem Zusammenhang mit der Trauerbewältigung. Viele Hinterbliebene möchten sich von den letzten Ruhestätten ihrer Verstorbenen verabschieden. Komplexe Nutzungsbedingungen und Fristen sind jedoch zu beachten. Häufig ist es so, dass Gräber nach einer Ruhefrist von mindestens 15 Jahren eingeebnet werden dürfen.