Wiederverheiratung nach dem Tod des Ex-Partners in der katholischen Kirche
Darf man nach dem Tod des Ex-Partners in der katholischen Kirche wieder heiraten? Was bedeutet das für den Personenstand? Nach dem Tod deines Ex-Mannes bist du in der katholischen Kirche frei für eine Wiederheirat. Obwohl du gesetzlich als geschieden giltst, wirst du aus kirchlicher Sicht als Witwe betrachtet. Dein Status bleibt jedoch geschieden, um als verwitwet zu gelten, müsstest du nicht geschieden sein.