Informationspflicht der Polizei bei abgeschlossenen Ermittlungen
Muss die Polizei einer Person, die eine Anzeige erstattet hat, über den Ausgang der Ermittlungen informieren? Grundsätzlich besteht für die Polizei keine gesetzliche Verpflichtung, eine Person, die eine Anzeige erstattet hat, über den konkreten Ausgang der Ermittlungen zu informieren. In der Regel obliegt es der Staatsanwaltschaft, die den Fall weiterverfolgt, den Antragsteller über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.